Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, zusätzlich zu den nach Geschlechtern getrennten Toiletten auch Unisextoiletten in die Raumkonzepte der Sporthalle sowie des Schulgebäudes der 6. IGS zu integrieren, sodass sich auf jeder Etage ein geschlechtsneutraler Toilettenraum befindet.
Sachverhalt:
Das Thema des notwendigen Schutzes von non-binären und Trans-Jugendlichen wird immer präsenter. Gerade an Schulen, wo die Jugendlichen viel Zeit verbringen, dürfen sie keiner Diskriminierung ausgesetzt sein. Schülerinnen und Schüler dürfen sich wegen ihres Geschlechts nicht ausgegrenzt fühlen, sondern müssen in ihrer sexuellen Identität bestärkt werden, um eine gesunde Selbstwahrnehmung zu entwickeln. Nichtsdestotrotz können viele Schulen den Jugendlichen keine non-binären Toiletten anbieten, da keine räumlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Der Neubau der 6. IGS sollte deshalb als Chance genutzt werden, neue Standards hinsichtlich der Anerkennung sexueller Vielfalt zu schaffen.
Die Berücksichtigung zusätzlicher Unisextoiletten im Schulgebäude ist ein Zeichen für Kinder und Jugendliche, dass Schule und Gesellschaft dem Thema sexueller Diversität offen gegenüberstehen. Ihre bauliche Umsetzung bietet damit eine gute Möglichkeit, das Wort „Vielfalt“ nicht nur als Slogan zu verwenden, sondern in der gelebten Realität von Schülerinnen und Schülern zu verankern.
Der Umstand, dass die Unisextoiletten an der IGS zusätzlich zu den Damen- und Herrentoiletten angeboten werden sollen, trägt auch dem Schutz weiblicher Jugendlicher Rechnung, da geschlechtlich getrennte Toilettenräume oft als Präventionsmittel bezüglich potenzieller Übergriffe auf Frauen und Mädchen angesehen werden.