Interfraktioneller Antrag: Sicherung und Ausbau der Schulkindbetreuung

Beschlussvorschlag:

Vor dem Hintergrund

  • des zunehmendem Bedarfes an Schulkindbetreuung, der bis zu 100%igen Inanspruchnahme des Nachmittagsangebotes an den kooperativen Ganztagsgrundschulen und den inzwischen großen Betreuungseinrichtungen,
  • des enormen Fachkräftemangels und der damit erforderlichen verstärkten Qualifizierung und Anleitung sowie
  • der erforderlichen Leitungs- und Koordinierungsausstattung

bittet der Jugendhilfeausschuss den Rat der Stadt Braunschweig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat greift die Vorschläge des Workshops „Qualitätssicherung der Schulkindbetreuung“ auf und beschließt mit Wirkung zum 1. August 2019 eine Anpassung der pauschalen Förderung von Schulkindbetreuungsangeboten in und an Schulen und in kooperativen Ganztagsgrundschulen (KoGS) gemäß Anlage 1.

Im Gegenzug wird die Platzzahl in den 15:00-Uhr-Gruppen an kooperativen Ganztagsgrundschulen von 20 auf 25 Kinder erweitert; somit werden 260 Plätze im Jahr 2019 zusätzlich geschaffen. Unter den jetzigen Bedingungen kann damit langfristig eine bis zu 100%-Inanspruchnahme der Nachmittagsangebote an KoGSen gewährleistet werden, ohne die Anzahl der durch die Stadt finanzierten Betreuungsgruppen zu erhöhen.

Das städtische Weiterbildungsangebot „Fortbildung zur KoGS-Fachkraft“ wird ausgebaut und mit einem Etat von 50.000 € p.a. ausgestattet.

Die erforderlichen Kosten und die erforderlichen Stellen in den städtischen Einrichtungen sollen ab 2020 in den Haushalt eingeplant werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Modell zur Berücksichtigung von Inklusionsplätzen für Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung zu entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Sachverhalt:

Der vorliegende Beschlussvorschlag (s. auch Anlage 1) basiert auf den Ergebnissen eines vom Rat beschlossenen Workshops mit Beteiligung der freien Träger, Schulen, Elternvertreter sowie von Rat und Verwaltung. Er ist als ein Paket zu verstehen, das im Konsens erarbeitet wurde.

Der Bedarf an Schulkindbetreuung kann mit den heutigen Plätzen nicht annähernd gedeckt werden. Das vom Rat vor Jahren beschlossene Planungsziel, für 60% aller Grundschulkinder einen Platz zu schaffen und damit den Bedarf zu decken, muss angesichts der Entwicklung gravierend nach oben korrigiert werden. An vielen kooperativen Ganztagsgrundschulen beträgt die Inanspruchnahme unter Hinzuziehung von Plätzen, die nicht fünf Tage pro Woche in Anspruch genommen werden (Tageskinder), nahezu 100%.

Angesichts des ab 2025 zu erwartenden Rechtsanspruchs ist weiter großer Handlungsbedarf für die Entwicklung und Stabilisierung nachhaltiger Modelle gegeben. Der Weg der flächendeckenden Umwandlung aller Schulen in KoGSen stellt nach wie vor den Königsweg dar. Viele Betreuungseinrichtungen an einzelnen Standorten haben sich aber inzwischen zu sehr großen Einrichtungen entwickelt. Von „Satellitenstandorten“ vorhandener Kernstandorte kann nicht mehr die Rede sein. An einer vierzügigen Grundschule werden inzwischen zwölf Betreuungsgruppen im KoGS-Modell von Trägern der Jugendhilfe geleitet. Insgesamt werden an diesen Schulen bis zu 380 Kinder (Wochen- und Tageskinder) in Kooperation von Trägern und Schule täglich betreut.

Die Leitungs- und Koordinierungsfunktion in diesen großen Einrichtungen ist enorm. Gleichzeitig liegt die in den Betreuungspauschalen vorgesehene Ausstattung an Leitung und Koordinierung weit unter der einer Kindertagesstätte. Eine Anpassung ist dringend erforderlich, um das insgesamt sehr erfolgreiche, qualitativ gute und gleichzeitig kostengünstige Braunschweiger Modell der Schulkindbetreuung nachhaltig gewährleisten zu können.

Der enorme Fachkräftemangel verschärft die Situation eklatant. Der Markt ist nahezu leergefegt. Die Arbeitsbedingungen mit Teilzeitstellen und Nachmittagsarbeit machen zudem diese Stellen nicht attraktiv und verursachen häufige Wechsel. Eine intensive Leitungs-, Koordinierungs- und Qualifizierungsaufgabe ist gegeben, um die Qualität zu gewährleisten.

Wenn aber diese Bedingungen gewährleistet sind, können damit die 15:00-Uhr-Gruppen der kooperativen Ganztagsgrundschulen von 20 auf 25 Kinder erhöht werden. Das schafft schon jetzt 260 Plätze mehr an den vorhandenen Ganztagsgrundschulen und reduziert die erforderliche Gruppenausstattung in der Schulkindbetreuung um 15% bis 20% (Voraussetzung: Umwandlung aller Schulen in KoGS). Unter den jetzigen Verhältnissen könnte damit zudem die durch die Kommune erforderliche Ausstattung stabil gehalten werden bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von 100%, wenn auch Tageskinder berücksichtigt werden (s. Anlage 2).

Kurzfristig führt der hier vorgeschlagene Weg zu erhöhten Kosten (s. Ergebnisse des Workshops, bereits versandt). Mittelfristig dürfte aber der vorliegende Beschluss auch unter dem Aspekt des effektiven Umgangs mit finanziellen Ressourcen der kostengünstigste sein.

Anlagen:
1. Änderungen der Gruppenpauschalen in der Schulkindbetreuung
2. Modellrechnung: Erweiterung der Betreuungskapazität von 20 auf 25 Kinder in den 15-Uhr-Gruppen der KoGS

Download: Interfraktioneller Antrag