Beschlussvorschlag:
Ergänzend zum Ergebnis der diesjährigen Planungskonferenz werden zum Schuljahr 2019/2020 weitere Betreuungsplätze geschaffen.
1. Einrichtung einer Schulkindbetreuungsgruppe mit 20 Plätzen bis 16:00 Uhr an der Grundschule Volkmarode in Trägerschaft der Johanniter.(bisher vorgesehen: eine kleine Gruppe mit 12 Plätzen).
2. Einrichtung einer Schulkindbetreuungsgruppe mit 20 Plätzen bis 16:00 Uhr an der Grundschule Waggum in Trägerschaft der ev. KG Bienrode (bisher vorgesehen: eine kleine Gruppe mit 12 Plätzen).
Zur Milderung des großen Bedarfs an Betreuungsplätzen in Stöckheim und Leiferde wird zum Schuljahr 2019/2020 zusätzlich
3. für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Stöckheim in Trägerschaft des Jugendzentrums Stöckheim e. V. eine zusätzliche Gruppe mit 20 Plätzen bis 15:00 Uhr eingerichtet; es wird angestrebt, spätestens bis zum Schuljahr 2020/2021 eine bisherige Gruppe mit einer Betreuungszeit bis 16:00 Uhr in eine 15-Uhr-Gruppe zu verändern;
4. für die Schulkindbetreuung an der Grundschule Stöckheim, Außenstelle Leiferde, in Trägerschaft des Jugendzentrums Stöckheim e. V. eine kleine Gruppe bis 17:00 Uhr (12 Kinder) in eine große Gruppe bis 16:00 Uhr (20 Kinder) aufgestockt.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende des Jahres 2019 gemeinsam mit freien Trägern und JHA ein Konzept zu entwickeln, das für eine Übergangszeit bis zur Einrichtung einer kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) in den Stadtteilen mit erhöhtem Betreuungsbedarf eine zeitlich befristete Aufstockung an Schulkindbetreuungsplätzen vorsieht. Diese sollen mit Einrichtung einer KoGS in den Stadtteilen wieder reduziert werden, wenn über die Schule und Tageskinder zusätzliche Plätze und eine volle Bedarfsabdeckung geschaffen werden können.
Für die Übergangslösung sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
· Bereitschaft der Schule und der für die verlässliche Grundschule (VGS) vorgesehenen Träger zur zeitnahen Einrichtung einer KoGS und Erklärung zur engen Kooperation in der Übergangszeit, Abschluss eines Kooperationsvertrages;
· Kooperation von Schule und Träger(n) in der VGS-Stunde (Randstundenbetreuung);
· schrittweise Entwicklung der zeitlichen Betreuungsbedarfe an die zu erwartenden Bedarfe an einer KoGS. Dazu gehört gegebenenfalls auch die Reduzierung des zeitlichen Betreuungsumfanges einzelner Schulkindbetreuungsgruppen;
· Prüfung, ob „Personaltandems“ mit Trägern in Stadtteilen, deren Bedarf unter der Zielquote für reine Schulkindbetreuung liegen, geschlossen werden können. Damit könnte dieses Personal schon jetzt unbefristet beschäftigt werden und nach Ablauf der Befristung im „Bedarfsstadtteil“ im Rahmen der Einrichtung einer KoGS im anderen Stadtteil weiter beschäftigt werden (Siehe Anlage 1).
Sachverhalt:
Erfreulicherweise können in Volkmarode und Waggum aus zur Verfügung stehenden Mitteln zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, ohne die Quote von 60% zu überschreiten. In einigen Stadtteilen, darunter Stöckheim und Leiferde, reichen jedoch die jetzigen Schulkindbetreuungsplätze schon in diesem Jahr nicht annähernd aus, wobei die beschlossene 60%-Quote dort bereits umgesetzt wäre. Für die nächsten Jahre ist ein enormer Bedarfsdruck zu verzeichnen, der angesichts weiterer Baugebiete noch größer werden wird. Zur Milderung dieser Situation sollen deshalb schon in diesem Jahr weitere Plätze geschaffen werden. Diese können in vorhandenen Räumen bzw. an der Schule eingerichtet werden. Angesichts der neuen Baugebiete dürfte mit diesen Plätzen auch perspektivisch keine große Überschreitung der vom Rat beschlossenen Zielquote eintreten. Zur Kompensation der Folgekosten sollen die zeitlichen Betreuungsumfänge den tatsächlichen Bedarfen angepasst werden.
Insgesamt ist es aber erforderlich, ein gesamtstädtisches Übergangskonzept zu entwickeln, das erhöhten Bedarfen in den Stadtteilen gerecht wird, in denen noch keine KoGS vorhanden sind. In diesen Stadtteilen muss die gesamte Betreuung über die Jugendhilfe abgedeckt werden. Angesichts eines längeren Zeitraumes bis zur flächendeckenden Einführung von kooperativen Ganztagsgrundschulen wird einerseits der Zeitraum beschleunigt werden müssen, werden aber andererseits auch zeitlich befristete zusätzliche Schulkindbetreuungsplätze der Jugendhilfe in einigen Stadtteilen geschaffen werden müssen.
Gez. Dr. Elke Flake, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses
Gez. Frank Flake, stv. Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses
Anlagen:
Anlage 1: Vorschlag der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2020
Zum HH-Jahr 2020 wird folgende Vorgehensweise – im Rahmen des Planungskonferenzverfahrens vorgeschlagen:
An Grundschulstandorten, die bereits die Zielquote von 60 % erreicht haben, aber dennoch einen hohen Bedarf für Schulkindbetreuungsplätze nachweisen können, kann unter folgenden Voraussetzungen eine zusätzliche, zeitlich befristete Übergangsversorgung eingerichtet werden.
1.) Für die Einrichtung der Übergangsversorgung an einem ersten Grundschulstandort liegt eine realistische Zeitplanung für die absehbare Einführung des Ganztagsbetriebs vor.
2.) An einem zweiten Grundschulstandort2 ist die Betreuungsversorgung bei aktuell deutlich unter 60 % Versorgungsquote auskömmlich.
3.) Der Schulkindbetreuungsträger am abgebenden Schulstandort ist bereit und in der Lage zusätzliche Betreuungsgruppen am aufnehmenden Schulstandort einzurichten, die dort für einen befristeten zeitlichen Rahmen als „Außenstelle“ betrieben werden.
4.) Der Betrieb der Außenstelle ist längstens möglich bis zum jeweiligen Beginn des Ganztagsbetriebs an dem aufnehmenden bzw. an dem abgebenden Schulstandort. Die zuvor als Außenstelle betriebenen Gruppen fallen dann wieder an den abgebenden Standort zurück.
5.) Zusätzliche Betreuungsangebote im Rahmen der Übergangsversorgung sind grundsätzlich mit einer Öffnungszeit bis 15:00 Uhr ausgestattet.
6.) Voraussetzung für die Einführung eines solchen Angebots ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Schuki-Trägern und dem aufnehmenden Schulstandort.