Interfraktioneller Antrag: Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern, konkreter Schritt: Pilotprojekt für das Miet-Modell

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird gebeten, jetzt mit der Umsetzung von Punkt 2 des Ratsbeschlusses vom 17.12.2019 zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern (Vorlage 19-12423) zu beginnen: Eines der sechs in der Stellungnahme der Verwaltung 20-13664-01 aufgeführten Dächer, bei denen eine PV-Nutzung trotz 2013 festgestellter Eignung noch immer nicht in Planung ist, wird zeitnah für ein Pilotprojekt zum Miet-Modell (auch Rückpacht-Modell genannt) zur Verfügung gestellt. Ziel soll eine Umsetzung im Jahr 2021 sein. Dazu nimmt die Verwaltung möglichst bald Gespräche mit potenziell geeigneten Partnern auf.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Prüfung der Gründung einer eigenen Gesellschaft zum Betrieb von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern voranzutreiben und die Ergebnisse den politischen Gremien zeitnah vorzustellen.

Sachverhalt:
Zu 1:

Um ihre Klimaschutzziele zu erreichen, muss die Stadt Braunschweig den Photovoltaik-Ausbau in kürzester Zeit um ein Vielfaches steigern. Die Stadt selbst sollte mit gutem Beispiel vorangehen und alle geeigneten städtischen Dächer mit PV-Anlagen versehen.

Deshalb hatte der Rat am 17.12.2019 den folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 19-12423):

1. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, eine eigene Gesellschaft zum Betrieb der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern zu gründen. Dabei sollen verschiedene Varianten, u. a. auch die Form der Genossenschaft, an der sich auch Vereine und Verbände aus der Region beteiligen können, geprüft und bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Rat noch vor der Sommerpause 2020 vorgelegt werden. Priorität hat dabei die Variante, dass die Stadt die Anlagen selbst errichtet und betreibt und damit die Eigenstromversorgung des Gebäudes absichert.

2. Lässt sich keine der unter Punkt 1 geprüften Varianten auf absehbare Zeit umsetzen, wird ein Miet-Modell gemäß Mitteilung der Verwaltung 13588/14 (Absatz 4) verfolgt.

3. Die Verwaltung wird ferner gebeten, im I. Quartal 2020 eine Zeitplanung vorzulegen für die Installation von Photovoltaikanlagen auch auf den in der Mitteilung 13359/13 genannten potenziell geeigneten städtischen Dachflächen, die bislang noch nicht mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sind.

(Es folgen drei weitere Punkte.)

Aus der Antwort der Verwaltung vom 01.07.2020 (Vorlage 20-13664-01) auf eine Anfrage der Linksfraktion geht hervor, dass sich die Prüfung der Gründung einer Gesellschaft oder Genossenschaft coronabedingt verzögert und noch andauert.

Von den in der Vorlage 13359/13 genannten Gebäuden stehen gegenwärtig noch acht für die Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung, für sechs davon (Erweiterungsbau der GS Bebelhof, Kita Fremersdorfer Str., Kita Roseliesstr., GS Klint und Sporthalle, Jugendzentrum Wenden, Sporthalle Lessinggymnasium) sind auf die Ausschreibung im Frühjahr keine Angebote eingegangen. Das war vorauszusehen, weil Betreibermodelle, bei denen sich Betreiber und Nutzer einer Immobilie unterscheiden und daher der gesamte Strom ins das Netz eingespeist wird, derzeit kaum wirtschaftlich sind.

Das Miet- oder Rückpacht-Modell wird von der Verwaltung in der Mitteilung 20-13664-01 wie folgt beschrieben:

Beim sog. Rückpacht-Modell errichtet ein/e externe/r Partner/in PV-Anlagen auf städtischen Dächern und verpachtet diese an die Stadt gegen eine zu bestimmende Summe zurück. Betreiberin und Nutzerin sind dabei dann identisch, d. h., eine reduzierte EEG-Umlage in Höhe von 40 % auf den eigenverbrauchten Strom fällt an. Nutzt die Stadt den so erzeugten Strom selbst, vermeidet sie den teureren Netzbezug. Auf dieser Basis können für alle Beteiligten wirtschaftliche Rahmenbedingungen entstehen.

Die AG „Energiewende 38“ hatte der Verwaltung das Miet-Modell bereits 2014 vorgestellt (s. Vorlage 13588/14) und ist auch heute noch sehr an einer Umsetzung interessiert. Bereits 2014 hatte der Verein eine PV-Anlage für das Dach des Erweiterungsbaus der Grundschule Bebelhof projektiert und, weil sich ein Volleinspeisemodell nicht wirtschaftlich betreiben ließ, dafür ein Miet-Modell vorgeschlagen.

Zu 2:

Lt. Ratsbeschluss vom 17.12.2019 (Vorlage 19-12423) sollten die Ergebnisse dieser Prüfung dem Rat noch vor der Sommerpause 2020 vorgelegt werden.

Download: Interfraktioneller Antrag