Beschlussvorschlag:
Die kostenlose Entleihung von Büchern und anderen Medien der Stadtbibliothek Braunschweig soll zukünftig in den Leistungskatalog des Braunschweig-Passes einbezogen werden. Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Braunschweig ist dazu ggf. anzupassen.
Sachverhalt:
Zum 01.10.2012 hat der Rat der Stadt Braunschweig den sogenannten Braunschweig-Pass eingeführt, um allen Braunschweiger:innen die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern.
Empfänger:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB IX, SGB XII), Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz sowie Kinderzuschlagsberechtigte, die in Braunschweig wohnen, erhalten mit dem Braunschweig-Pass in zahlreichen Museen, Theatern, Kultur- und Bildungseinrichtungen, im öffentlichen Nahverkehr, in Schwimmbädern oder bei Mitgliedsbeiträgen in zahlreichen Sportvereinen Ermäßigungen.
Nicht in den Leistungen des Braunschweig-Passes inbegriffen ist bis heute die kostenlose Entleihung von Büchern und anderen Medien aus der Stadtbibliothek Braunschweig.
Gerade für die bezugsberechtigten Gruppen des Braunschweig-Passes ist der Zugang zu kostenloser Bildung jedoch essenziell wichtig. Nicht nur die Nutzung vor Ort, sondern auch die Ausleihe der Medien soll daher kostenlos ermöglicht werden.
Daher beantragen wir, dass die Inhaber des Braunschweig-Passes künftig Bücher und andere Medien aus der Stadtbibliothek entleihen können, ohne dafür die übliche Jahresbenutzungsgebühr zu entrichten. Falls es dazu erforderlich ist, die Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Braunschweig zu ändern, sollte die Stadtverwaltung dem Rat eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen.