Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, für die nächste Sitzung des Sportausschusses eine Beschlussvorlage vorzubereiten, in welcher
1. nach nun erfolgtem Ablauf des Arbeitsprogramms 2016-2018 der derzeitige Stand zur Erarbeitung und Umsetzung des Arbeitsprogamms 2019-2021 dargestelt wird;
2. hierzu der noch ausstehende zeitliche und inhaltliche Ablauf der Erstellung des Folgeprogramms aufgeführt wird;
3. dargestellt wird, wie und in welchem Rahmen zukünftig über die in das Arbeitsprogramm aufgenommenen Einzelmaßnahmen in den zuständigen Gremien- bzw. Beschlussverläufen vor Umsetzung erneut individuell entschieden werden kann, um so Missverständnissen vorzubeugen.
Sachverhalt:
Aufgrund des Beschlusses des Rates zum Haushalt 2012 wurde in Braunschweig der Prozess der Sportentwicklungsplanung begonnen. Dieser Prozess führte dann
abschließend im Juni 2016 zum Beschluss des Rates, die Vorlage „Sportentwicklungsplanung in Braunschweig – Masterplan Sport 2030“ zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass es Ziel sein soll, die insgesamt 81 Empfehlungen und Maßnahmen bei den Sport- und Bewegungsangeboten, auf der Organisationsebene sowie für Sport- und Bewegungsräume vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln sukzessive bis zum Jahr 2030 umzusetzen. Die im Masterplan Sport 2030 definierten zwölf Leitziele sollen dabei als Richtschnur für zukünftiges Verwaltungshandeln dienen.
Das für die Umsetzung vorgesehene Verfahren, das die Aufstellung und Umsetzung eines jeweils für einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren zu beschließenden Arbeitsprogrammes vorsieht, hat nach Ablauf des ersten Zeitraumes offenbart, dass dieses Verfahren zu modifizieren ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Zum einen kann sich zum Zeitpunkt der anstehenden Umsetzung vorgesehener Maßnahmen die Beurteilung der dann aktuell zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verändern, wie z. B. aktuell bei der Frage nach einer eventuellen Beleuchtung der Finnenlaufbahn im Kontext der angestrebten Haushaltsoptimierung. Zum anderen können sich im Laufe der angestrebten Realisierung einer Maßnahme Umstände ergeben, die diese Maßnahme in der ursprünglich vorgesehenen Form nicht mehr umsetzbar erscheinen lassen – so wie derzeit bei der vorgesehenen Realisierung einer Kalthalle.
Zur Vermeidung entsprechender Irritationen soll daher zukünftig im Arbeitsprogramm festgelegt werden, dass der Beschluss des Arbeitsprogramms zunächst einen Auftrag an die Verwaltung bedeutet, die definierten Projekte im entsprechenden Zeitraum so vorzubereiten, dass im Anschluss über die jeweiligen endgültigen Umsetzungen in Kenntnis aller finanziellen und projektbezogen Details im erforderlichen Gremienlauf erneut entschieden werden kann. Hierzu muss ein praktikables Verfahren gefunden werden.
Gez. Frank Graffstedt
Gez. Dr. Helmut Blöcker