Interfraktioneller Antrag: Festivalgelände

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb eines Jahres eine vergleichende Standortsuche für ein Festivalgelände in Braunschweig durchzuführen, um die Nachfrage nach Open-Air-Veranstaltungen soweit wie möglich aufzufangen. Die Flächen sollen sowohl für kleinere Veranstaltungen als auch für Großveranstaltungen nutzbar sein. Den Ratsgremien ist ein Beschlussvorschlag vorzulegen. Bis Ende 2022 legt die Verwaltung darüber hinaus einen Zwischenbericht mit einer groben Kostenschätzung für mögliche Standorte vor.

Sachverhalt:
In Braunschweig finden kaum Open-Air-Konzerte, geschweige denn Festivals, statt. Die Braunschweiger*innen sind grundsätzlich gezwungen, andere Städte aufzusuchen, um auf Festivals zu gehen.

Um dem Anspruch an ein urbanes Oberzentrum gerecht zu werden, braucht Braunschweig ein Festival- oder Open-Air-Gelände, bei dem zudem die lärmemissionsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und nachbarschaftlichen Belange berücksichtigt werden.

Anlagen: keine

Download: Interfraktioneller Antrag