Interfraktioneller Antrag: Energetische Quartierskonzepte

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes 2.0 eine Prioritätenliste der Quartiere zu erstellen, bei denen erwartet wird, dass sich durch die Erstellung energetischer Quartierskonzepte erhebliche Verbesserungen in der Stadtentwicklung und -sanierung erzielen lassen und in denen sich solche Konzepte sozialverträglich umsetzen lassen. Diese umfassen mindestens mögliche Verbesserungen im Bereich Energie, Wärme, Grün und Verkehr.

2. Das Konzept soll auch als Grundlage dienen, um private und öffentliche Akteure in den Quartieren zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu ermutigen.

3. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sommerpause 2021 einen Vorschlag für ein Pilotprojekt in einem ersten Quartier zu unterbreiten, in dem zeitnah mit der Umsetzung eines energetischen Quartierskonzeptes unter Berücksichtigung der sozialen Verträglichkeit und der Mietpreisstabilität (möglichst keine Erhöhung der Warmmieten) begonnen werden soll, und die dafür notwendigen Schritte darzulegen.

4. Die Verwaltung soll mögliche Fördermittel aus dem KfW-Programm 432 (Förderprogramm energetische Stadtsanierung in Niedersachsen) soweit wie möglich ausschöpfen.

5. Die Umsetzung erfolgt unter anderem in enger Kooperation mit der Nibelungen Wohnbau GmbH und weiteren Braunschweiger Wohnungsgesellschaften.

Sachverhalt:
Der Großteil der Braunschweiger Gebäude sind Bestandsbauten, die teilweise einen niedrigen Energiestandard haben. Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen und somit die Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren, ist es notwendig, den Gesamtenergieverbrauch zu senken, und gerade bei der energetischen Sanierung gibt es große Potenziale. Daher ist es sinnvoll, Bundesfördermittel zu nutzen, um Braunschweiger*innen den Schritt zu einer energetischen Sanierung zu erleichtern. Um die Energiewende voranzubringen, ist es weiterhin sinnvoll, die Bürger*innen bei dieser Gelegenheit auch über klimaneutrale Heizungssysteme und die Nutzung erneuerbarer Energien aufzuklären.

Daneben ist es wichtig, die Bestandsquartiere zukunftsgerecht zu sanieren. Hierfür braucht es aktive Steuerung und Unterstützung der Stadt. Für die Erstellung energetischer Quartierskonzepte kann die Stadt Zuschüsse des Bundes und des Landes von bis zu 85 Prozent erhalten. Ein Quartierskonzept kann als Grundlage für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes nach §§ 136 ff. BauGB genutzt werden, wodurch ein Anreiz zur Umsetzung energetischer Gebäudesanierung durch steuerliche Absetzungsmöglichkeiten für die Immobilieneigentümer*innen geschaffen werden.

Download: Interfraktioneller Antrag