Interfraktioneller Antrag: Einrichtung eines Tagesordnungspunkts „Umstellung verpachteter landwirtschaftlicher Flächen auf ökologische Bewirtschaftung“

Beschlussvorschlag:
Für die Sitzung des Umwelt- und Grünflächenausschussses am 16. Juni 2022 wird die Einrichtung eines Tagesordnungspunktes „Umstellung verpachteter landwirtschaftlicher Flächen auf ökologische Bewirtschaftung“ gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung beantragt.

Sachverhalt:
Die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen ist ein entscheidender Faktor für die Artenvielfalt rund um Kommunen. Wie Städte, Gemeinden und Landkreise dazu beitragen können, wurde unter anderem im Projekt „Artenreichtum durch nachhaltige Nutzung – Kommunale Handlungsspielräume zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft“ herausgearbeitet.

Mit der Einrichtung dieses Tagesordnungspunktes möchten wir eine umfängliche Information und Diskussion über die aktuelle Nutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen erreichen, die sich im Eigentum der Stadt befinden und zurzeit verpachtet sind, sowie Möglichkeiten erkunden, diese Flächen in Zukunft so zu nutzen, dass ein positiver Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt in Flora und Fauna geleistet wird.

Wir würden es begrüßen, wenn ein*e Vertreter*in der Landwirtschaftskammer Braunschweig sowie der Biolandwirtschaft zu diesem TO-Punkt anwesend ist und ebenfalls Fragen beantworten kann.

Wir bitten die Verwaltung im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes insbesondere auf folgende Fragen einzugehen:

1. Wieviel Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen in Braunschweig sind von der Stadt an Landwirt*innen verpachtet?

2. Wie groß ist der Anteil an ökologisch bewirtschafteten Flächen aktuell?

(Zu den Fragen 1 und 2 bitten wir nach Möglichkeit um die Darstellung in einer Übersichtskarte.)

3. An wie viele Landwirt*innen sind diese Flächen aktuell verpachtet?

4. Welche Inhalte sind in den Verträgen heute geregelt (z.B. Kündigungsfristen, Vorgaben zur Art der Bewirtschaftung)?

5. Welche Einnahmen für den städtischen Haushalt werden durch die Verpachtung generiert?

6. Welche ökologischen Auswirkungen erwartet die Stadt, wenn die Bewirtschaftung der städtischen Flächen nur noch nach den Mindestkriterien der EG-Verordnung über den ökologischen Landbau (EWG Nr. 2092/91) sowie dem dazu gehörigen EU-Folgerecht (Paket 1) erfolgen soll?

7. Gibt es aus Sicht der Vertreter*innen der Landwirtschaft genügend landwirtschaftliche Betriebe in Braunschweig und dem näheren Umland, die bio-zertifiziert sind und als Pächter für die städtischen Flächen in Frage kommen?

8. Welches sind aus städtischer Sicht die Hinderungsgründe, neu zu verpachtende Flächen nur noch an biolandwirtschaftlich zertifizierte Betriebe für eine biologische Landwirtschaft zu verpachten?

9. Was sind aus Sicht der Vertreter*innen der Landwirtschaft die betriebswirtschaftlichen Risiken bei der Biolandwirtschaft?

10. Wie könnten in den Pachtverträgen zusätzliche Anreize geschaffen werden, auf Biolandwirtschaft umzusteigen?

11. Durch welche Maßnahmen könnte die 3-jährige Übergangsphase vom konventionellen Anbau zum Bioanbau so gestaltet werden, dass die Landwirt*innen keine betriebswirtschaftlichen Nachteile befürchten müssen?

12. Welche Sonderkonditionen kann die Stadt den Biolandwirt*innen anbieten?

Download: Interfraktioneller Antrag