Interfraktioneller Antrag: Atelierförderprogramm

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) im III. Quartal 2022 ein Konzept samt Kostenkalkulation für ein Atelierförderungsprogramm vorzulegen. Neben der Förderung von bestehenden oder neu zu gründenden Ateliers soll auch geprüft und dargestellt werden, inwieweit die Stadt eigene Räumlichkeiten zur Ateliernutzung zur Verfügung stellen kann.

Sachverhalt:
Im März 2019 wurde im AfKW durch die SPD-Fraktion angefragt (Vorlage 19-10098), aus welchen Gründen zahlreiche Absolvent*innen der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK) nach Beendigung ihres Studiums die Region verlassen und welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, um dieses kreative Potenzial in Braunschweig oder der Region zu halten. Die Verwaltung legte dem Ausschuss daraufhin die umfassende Mitteilung „Kreatives Potenzial der HBK für Braunschweig erhalten“ (Vorlage 20-12958) vor, in der auf zehn Seiten auf die Problematik fehlender Atelierkapazitäten in Braunschweig eingegangen wurde.

Dazu hatte die Verwaltung im Vorfeld eine Umfrage, insbesondere unter den Studierenden der HBK, durchgeführt, um in Erfahrung zu bringen, ob beispielsweise die Absolvent*innen der HBK sich für einen Verbleib in Braunschweig entscheiden würden, wenn entsprechende Atelierräume zu moderaten Preisen zur Verfügung ständen. Im Ergebnis hat die Analyse und Umfrage ergeben, dass sich 56 % der Befragten ein Atelier nicht leisten können, und 15 % gaben an, keine Atelierflächen am Markt zu finden.

Vor diesem Hintergrund und um zukünftig zu verhindern, dass Absolvent*innen unmittelbar nach dem Ende des Studiums die Stadt verlassen und somit das kreative Potenzial der HBK für die Stadt und die Region verloren geht, wird die Verwaltung gebeten, ein Atelierförderprogramm zur Subvention bereits vorhandener Ateliers oder zur Atelierraumschaffung vorzulegen. Hierzu bedarf es auch einer Kostenkalkulation, die ebenfalls vorzulegen ist.

Download: Interfraktioneller Antrag