Interfraktioneller Antrag: Aktualisierung des „Konzeptes zur Regulierung des Bestandes wildlebender Stadttauben in Braunschweig“ für eine saubere Stadt und mehr Tierschutz

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, das seit 2004 bestehende „Konzept zur Regulierung des Bestandes wildlebender Stadttauben in Braunschweig“ (6411/03 vom 27.01.2004) zu überarbeiten und entsprechend einer Neubestimmung des Zieles die bisherige Zielsetzung der Stadt Braunschweig im Umgang mit den Stadttauben, auf Basis der Empfehlungen des Tierschutzbeirates des Landes Niedersachsen, die den Kommunen auf dem Erlasswege zugegangen sind, zu erweitern, anzupassen und zu aktualisieren. Das überarbeitete Konzept ist den zuständigen Gremien spätestens am Ende des 2. Quartals 2021 vorzulegen.

Das Modellprojekt, das seit 2019 auf dem Gelände der DB-Netz AG erfolgreich praktiziert wird, wird flächendeckend für die Stadt Braunschweig entwickelt und umgesetzt. Dazu sind geeignete Standorte für die ersten drei bis vier betreuten Taubenschläge zu definieren, Angebote und erforderliche Genehmigungen einzuholen, Gespräche zu führen, Öffentlichkeitsarbeit etc. zu betreiben, um im Juni 2021 die Schläge zu errichten.

Ziel ist eine deutliche Verbesserung der Stadthygiene, der Bürgerzufriedenheit und des Tierschutzes bei Stadttauben, in dem durch den Kotabsatz im Schlaginneren der öffentliche Raum vom Taubenkot entlastet und durch Austausch der Gelege durch Ei-Attrappen eine rechtskonforme und tierschutzfreundliche Populationskontrolle zur Reduktion des Bestandes gewährleistet wird.

Begründung:
Das Konzept zur Regulierung des Bestandes wildlebender Stadttauben in Braunschweig vom 27.04.2004 basiert auf der damals weit verbreiteten Meinung, dass eine Reduktion von Futter Einfluss auf die Vermehrung der verwildert lebenden Tiere hat. Die Verwaltung hat dazu am 16. Juli 2020 mitgeteilt (20-13833), dass durch die jahrhundertelange Zucht Stadttauben im Gegensatz zu ihren ungezüchteten Verwandten u.a. über eine ganzjährig gesteigerte Brutaktivität, unabhängig vom Witterungs- bzw. Jahresverlauf und Futterangebot verfügen.

Futterentzug führt demzufolge zu einer Verelendung der Tiere und 90 %-iger Sterberate bei den Nachkommen, wie auch der Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen in seinen Empfehlungen ausführt.

Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass sie eine Neubestimmung des Ziels für sinnvoll hält: Die Stadt kann sich um die Tauben, ihren Schutz und die zahlreichen Begleiterscheinungen ihres Lebens im städtischen Raum entsprechend aktiv kümmern (20-13833). Ein flächendeckendes Konzept könne zunächst an drei bis vier Standorten umgesetzt werden. Eine Beteiligung der Politik sei obligatorisch (20-14528-01). Das wollen wir mit diesem Antrag auf den Weg bringen.

Download: Interfraktioneller Antrag