Beschlussvorschlag:
Der Rat bittet die Verwaltung, sich beim Land Niedersachsen dafür einzusetzen, dass die freiwilligen Feuerwehren weiterhin eigenständig zu organisieren sind (§ 11 Abs. 2 Satz 2 NBrandSchG).
Sachverhalt:
In Braunschweig wie auch in vielen anderen Städten mit Berufsfeuerwehren gibt es neben der Organisation der Berufsfeuerwehren auch freiwillige Feuerwehren. Die Freiwillige Feuerwehr in Braunschweig besteht aus 30 Ortsfeuerwehren. In ihnen sind eine sehr große Zahl von (zz. 1200) ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und -männern organisiert. Daneben verfügen die Ortsfeuerwehren alle über eine Jugendfeuerwehr und zum Teil über (18) Kinderfeuerwehren. Außerdem sind zwei Musikzüge Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr.
Jetzt hat die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren(AGBF) in Niedersachsen einen Entwurf für eine Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) erarbeitet, in dem die folgende Bestimmung aus § 11 Abs. 2 Satz 2 gestrichen werden soll: „Die Freiwillige Feuerwehr ist eigenständig zu organisieren.“
Diese Streichung wäre aus unserer Sicht ein Schritt in die falsche Richtung, da so ein irreparabler Schaden am Gemeinwessen der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen entstünde.
Das Ehrenamt in unserer Stadt soll gefördert und nicht in seiner Eigenständigkeit aufgegeben werden.