Zum Schuljahr 2019/2020 soll ein regionales, zumindest aber stadtweit geltendes, kostengünstiges Schülerticket eingeführt werden. Zugangsvoraussetzungen sind ein gültiger Schülerausweis sowie der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich. Außerdem sollten auch die Freiwilligendienste mit einbezogen werden.
Das Ticket sollte sich in der ersten Preisstufe zwischen 15 € und 20 € im Monat bewegen. Es soll im Abo als Jahreskarte oder als Monatskarte (gültig ab Kaufdatum als gleitende Monatskarte) angeboten werden.
Es beinhaltet die Nutzung des ÖPNV für
● den Schulweg,
● die Freizeit inkl. Wochenende und
● die Ferienzeiten.
Alle Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung haben (in Braunschweig Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I mit einem Schulweg von mehr als 2 km) können das kostengünstige Schülerticket während der Ferienzeiten ebenfalls nutzen.
Der Oberbürgermeister und die Landtagsabgeordneten werden gebeten, auf das Land Niedersachsen einzuwirken, das Niedersächsische Schulgesetz möglichst zeitnah zu ändern; erreicht werden soll, den Anspruch auf Schülerbeförderung auf Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II (gymnasiale Oberstufe und berufsbildende Schulen) auszudehnen.
Es wird angestrebt, das Ticket im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (VRB) anzubieten. Dabei soll es nach Tarifzonen gestaffelt sein. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu – möglichst in Absprache mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig und weiteren Verbandsmitgliedern des Regionalverbandes – Verhandlungen mit dem VRB aufzunehmen.
Die Mehrkosten werden ermittelt und von der Stadt Braunschweig für die Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Braunschweig an den VRB erstattet.
Für den Fall, dass sich im Laufe des Frühjahrs 2019 abzeichnet, dass eine regionale Lösung nicht zustande kommt, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage für die Einführung eines kostengünstigen Schülertickets vorzulegen, das zunächst ausschließlich im Stadtgebiet Braunschweig gilt.
Das neu eingeführte Ticket soll nach zwei Jahren bezüglich der Nachfrage und der administrativen Abläufe evaluiert werden.
Die Verwaltung soll regelmäßig zum Stand der Verhandlungen berichten.
Sachverhalt:
Der Änderungsantrag greift die Vorberatungen in den Ausschüssen auf. Die Änderungen sind kursiv gedruckt. Der Änderungsantrag ersetzt die Anträge 18-08819 (SPD und Bündnis 90/Die Grünen) und 18-08834 (Die Linke).
Gez. Christoph Bratmann, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion
Gez. Dr. Elke Flake, Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Gez. Udo Sommerfeld, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Die Linke