Interfraktioneller Änderungsantrag zum TOP „Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle“

Beschlussvorschlag:
In Braunschweig soll eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet werden.

Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die Ergebnisse der „Demokratiekonferenz 2019 – Diskriminierung (k)ein Thema in Braunschweig?!“ vom 28.11.2019 umzusetzen und, wie dort verabredet, weiter vorzugehen:

· Eine weitere Konkretisierung des Themas „Antidiskriminierungsarbeit in der Stadt Braunschweig“ ist durch eine zu gründende Arbeitsgruppe vorzunehmen.
· In die Arbeitsgruppe, die sich im April 2020 das erste Mal treffen soll, sind die Teilnehmenden der Demokratiekonferenz 2019 einzubeziehen.
· Eine externe Begleitung und Moderation des Prozesses ist zu beauftragen.

Die notwendigen Mittel zu Finanzierung der Antidiskriminierungsstelle sind in den Haushaltsplan 2021 einzustellen.

Sachverhalt:
Das Thema „Antidiskriminierungsarbeit in der Stadt Braunschweig“ wurde im Ausschuss für Integrationsfragen (AfI) im Jahre 2019 mehrfach und ausführlich behandelt. Ausgangspunkt war ein Antrag der Fraktion Die Linke zur AfI-Sitzung am 06.03.2019 (Vorlage 19-09970).

Zur AfI-Sitzung am 09.06.2019 schlug die Verwaltung vor, „einen Fachtag zu initiieren, der die Öffentlichkeit für das Thema stärker sensibilisiert, die Vernetzung der Akteure fördert und tatsächliche Bedarfe feststellt“ (19-09970-01). Am 11.09.2019 beschloss der AfI einstimmig den interfraktionellen Antrag „Konferenz/Workshop zum Thema Antidiskriminierungsstelle“ (19-11597) der Fraktionen von SPD, Grünen und Linken.

Dieser Fachtag zum Thema „Antidiskriminierungsarbeit in der Stadt Braunschweig“ fand dann am 28.11.2019 im Rahmen der Demokratiekonferenz statt. An ihm nahmen 120 Personen aus über 20 verschiedenen Institutionen und Vereinen teil. Die Auswertung des Fachtags wurde dem AfI am 18.12.2019 vorgestellt und ist als Anlage beigefügt. Die Referentinnen und Referenten des Fachtags haben dargestellt, wie mit dem Thema Antidiskriminierungsarbeit in anderen Städten umgegangen wird. In mehreren Workshops wurden verschiedene Aspekte der Antidiskriminierungsarbeit behandelt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Antidiskriminierungsstelle in Braunschweig für sinnvoll und wünschenswert erachtet wird.

„Ebenfalls wurde das Aufgabenspektrum näher beleuchtet. Es ist gewünscht, dass diese Stelle Begleitung, Beratung, Unterstützung, Prävention, Aufklärung, Sensibilisierung und Kooperationen/ Vernetzung von vorhandenen Angeboten bietet. Aber auch Öffentlichkeitsarbeit/ Offenlegung, Berichtswesen, Dokumentation, Datensammlung und eine Evaluation erstellt. Zur weiteren Konkretisierung des Themas sollte eine zu gründende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen werden. Hierzu sollten die Teilnehmenden der Demokratiekonferenz einbezogen werden“ (19-11208-01). – Das in der Beschlussempfehlung formulierte weitere Vorgehen entspricht der Empfehlung des Fachtages.

Auch die im AfI bisher diskutierten Aspekte sollen zur weiteren Konkretisierung in der Arbeitsgruppe aufgegriffen werden. Im AfI wurde insbesondere eine Anlaufstelle diskutiert, an die sich Opfer von rassistisch oder fremdenfeindlich motivierter Diskriminierung, Bedrohung oder Gewalt wenden können. In den Beratungen wurden aber auch Diskriminierungen wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung genannt. Grundsätzlich wurde als eine weitere mögliche Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle die Vernetzung der bereits bestehenden Beratungslandschaft gegen Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes genannt. In einem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wurde vorgeschlagen: „Nach Rücksprache mit den entsprechenden freien Trägern können auch Aufgaben als Anlauf- und Koordinierungsstelle übernommen werden.“ Die Verwaltung hat zudem mehrfach deutlich gemacht, dass es aus ihrer Sicht zwingend erforderlich ist, dass die lokale Antidiskriminierungsstelle unabhängig agieren kann (19-09970-01).

Die Etablierung einer lokalen Antidiskriminierungsstelle in Braunschweig ist daher nicht durch einen einfachen Ratsbeschluss zu erreichen. Vielmehr sind im Vorfeld die Akteure in der Stadt einzubinden. Dieses soll durch ihre Einbeziehung in die Arbeitsgruppe geschehen. Von der Möglichkeit, durch den Antidiskriminierungsverband Deutschland eine Prozessbegleitung zu erhalten (19-11208-01), sollte Gebrauch gemacht werden.

Was die Finanzierung der Antidiskriminierungsstelle angeht, wird erwartet, dass die Verwaltung die notwendigen Mittel in den Haushaltsplan 2021 einstellt.

Anlagen:
– Auswertung Demokratiekonferenz 2019 – Diskriminierung (k)ein Thema in Braunschweig?!
– Programmflyer Demokratiekonferenz 2019 – Diskriminierung (k)ein Thema in Braunschweig?! – Ein Fachtag rund um das Thema „Antidiskriminierungsarbeit in der Stadt Braunschweig“

Download: Interfraktioneller Änderungsantrag