Interfraktioneller Änderungsantrag: Sicher Schwimmen nach Corona – Ferienschwimmen, Schwimmkurse für Grundschulkinder

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

1. wie schnellstmöglich zusätzliche kostengünstige Schwimmkurse, idealerweise auch schon Ferienschwimmkurse ab den Sommerferien 2021, für Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse bis einschließlich der 4. Klasse aller Braunschweiger Schulen eingerichtet werden können. Dazu ist u.a. in Kooperation mit dem Runden Tisch Schwimmen (bestehend aus den Vertreterinnen und Vertretern des Stadtsportbundes, des Fachbereichs Stadtgrün und Sport, dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig, der Stadtbad GmbH und der DLRG) zu prüfen, ob und ggf. wie das bestehende Drei-Säulen-Modell zum Schulschwimmen weiterentwickelt werden kann.

2. wie die Sportvereine, die eigene Schwimmkurse anbieten, wie z.B. die DLRG und der Polizeisportverein, bei der Durchführung der eigenen Schwimmkurse unterstützt werden können. Dabei soll z.B. auch eine durchgehende Öffnung der Schulschwimmbecken in der Otto-Bennemann-Schule und der Hans-Würtz-Schule, welche durch die Vereine genutzt werden, während der Sommerferien zur Ermöglichung spezieller Ferienkurse geprüft werden.

3. wie sichergestellt werden kann, dass der Schwimmunterricht an den Grundschulen bzw. für Grundschülerinnen und -schüler im kommenden Schuljahr 2021/2022 angeboten werden kann, um einen weiteren Anstieg der Zahl der Kinder ohne ausreichende Schwimmkenntnisse zu verhindern. Dabei ist auch eine Durchführung des Schwimmunterrichts mit einer geringen Teilnehmerzahl unter besonderer Berücksichtigung von Kindern ohne Schwimmabzeichen zu prüfen sowie die Durchführung im Rahmen des Ganztagsangebotes.

4. ob eine Finanzierung dieser Schwimmkurse aus Mitteln des „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erfolgen kann.

Sollte ein derartiges zusätzliches Angebot nicht umsetzbar sein, möge die Verwaltung alternative Maßnahmen aufzeigen, die gezielt die Schwimmfähigkeit von Grundschulkindern zeitnah verbessern können, z.B. Ausweitung der vorhandenen Maßnahmen im Drei-Säulen-Modell wie Angebote als Arbeitsgemeinschaften im Rahmen des Ganztagsbetriebs o.ä.

Der Schulausschuss ist über das weitere Vorgehen und die Ergebnisse zu informieren.

Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.

Download: Interfraktioneller Änderungsantrag