Interfraktioneller Änderungsantrag: Ringgleis-Anschluss für Lehndorf – Ausweisung von Fahrradstraßen/Schaffung eines Ringgleis-Zubringers

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird gebeten, den Anschluss Lehndorfs an das Ringgleis über die Strecke Ringgleis – Ernst-Amme-Straße – Julius-Konegen-Straße – Friedlandweg – Saarbrückener Straße/Sudetenstraße als Zwischenlösung zu realisieren und dazu die genannten Straßen als Fahrradstraßen auszuweisen und ggf. in diesem Zusammenhang notwendige verkehrliche Ertüchtigungen vorzunehmen.

2. Zur Schaffung eines attraktiven Zubringers für den Radverkehr beginnt die Verwaltung parallel mit der Planung einer Ringgleisverbindung durch das zukünftig als Wohngebiet vorgesehene Gelände der Firma Bühler. Die Verwaltung tritt dazu zeitnah in Verhandlungen mit dem Investor über die Schaffung eines entsprechenden Ringgleis-Zubringers ein.

3. Die Verwaltung wird gebeten, für den Verwaltungsausschuss eine Vorlage zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan LE 39 (Vorlage 19-12184) vorzulegen. Ferner wird die Verwaltung gebeten, für die ebenfalls beschlossene Veränderungssperre (Vorlage 20-13444) eine Vorlage zur Veränderung des Geltungsbereiches (Herausnahme der Flächen der ehemaligen Gleisanlage) für die nächste Ratssitzung vorzubereiten.

Sachverhalt:
Die Firma Cederbaum als ein alteingesessenes Braunschweiger Familienunternehmen hat sehr nachvollziehbar dargelegt, was es für sie bedeutet, wenn ein mögliches Vorkaufsrecht für die dem Unternehmen gehörenden Flächen beschlossen werden sollte.

Daher soll nunmehr alternativ geprüft werden, ob der Ringgleiszubringer nicht langfristig besser über das Bühler-Gelände oder am Rand des Bühler-Geländes geführt werden könnte. Da auf dem Bühler-Gelände (Bürokomplex) ohnehin ein weiteres Wohnquartier mit Zugängen zum Ringgleis entstehen soll, böte sich diese Lösung an. Die Wegeführung könnte z. B. an der Kunstmühle vorbei durch das Baugebiet führen und käme im Kurvenbereich Ernst-Amme-Straße/Julius-Konegen-Straße heraus. Es wären im Anschluss nur wenige Meter auf der Straße zu fahren.

Es wäre daher sinnvoll, mit dem Investor in Verhandlungen einzutreten, um eine Führung des zukünftigen Ringgleiszubringers durch das geplante Baugebiet realisieren zu können. Die derzeitige Planung sieht vor, dass es zwei bis drei Zugänge vom Ringgleis ins das Baugebiet geben soll. Durch einen weiteren Beschluss des Rates könnten zudem nach Prüfung z. B. Fördermittel aus dem Stadtumbau West oder Mittel aus „EFRE“ für eine sogenannte Kulissenförderung genutzt werden.

Als Zwischenlösung für eine schnell realisierbare Verbindung des Ringgleises mit Lehndorf bietet sich eine Umwidmung der bereits von zahlreichen Radfahrern genutzten Verbindung über Julius-Konegen-Straße/Saarbrückener Straße/Sudetenstraße an. Diese Umwidmung und die ggf. erforderliche Ertüchtigung der Straßenzüge werden von der Verwaltung unverzüglich nach dem Beschluss des Rates vorgenommen.

Download: Interfraktioneller Änderungsantrag