Interfraktioneller Änderungsantrag: Richtungsbeschluss – Klimaschutzkonzept 2.0

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitergehende und abschließende Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes 2.0 fortzusetzen. Hierdurch soll erreicht werden, dass die Stadt Braunschweig nicht nur entsprechend der Novellierung des Bundesklimaschutzgesetzes ihren Beitrag zum Klimaschutz leistet, sondern als Stadt der Wissenschaft und Forschung auch Vorreiter und Vorbild für andere Städte und Kommunen im Bereich Klimaschutz wird. Erklärtes Ziel ist, Klimaneutralität so schnell wie möglich, nach Möglichkeit bis 2030, zu erreichen. Die Verwaltung wird gebeten die vorhandenen Zielsetzungen des Konzeptes 2.0 parallel zur bereits laufenden Umsetzung entsprechend, sukzessive den neuen Zielanforderungen anzupassen.

2 a) Organisatorisch muss die Verwaltung die Ressourcen und Strukturen bereitstellen, um alle als prioritär erkannten Maßnahmen schnellstmöglich exakt zu definieren und umzusetzen. Dazu gilt es:

• Klimaschutz in Braunschweig organisatorisch, strukturell und personell zu stärken;

• Klimaschutz in Braunschweig finanziell zu stärken und steuern;

• Monitoring und Controlling der Klimaschutzaktivitäten jederzeit sicherzustellen;

• Bewerbung um die Teilnahme an der EU-Mission „100 klimaneutrale Städte bis 2030“ zu prüfen

• die Ausgabe einer kommunalen Klimaschutzanleihe zu prüfen.

2 b) Die nachfolgend genannten Maßnahmen mit den höchsten Einsparpotenzialen werden prioritär umgesetzt. Für diese Maßnahmen werden die erreichbaren Einsparpotenziale in Tonnen CO2 bis 2030 und darüber hinaus dargestellt:

• Erzeugung klimafreundlicher Fern- und Nahwärme

• Bewerbung und Ausbau von dezentralen erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung

• Gründung einer Energieerzeugungsgesellschaft

• Solarstrom im gesamten Stadtgebiet ausbauen und fördern

• Initiierung einer Allianz „Jobmotor Energiewende“

• Klimagerechte Baulandentwicklung

• Durchführung von klimagerechter, energetischer Sanierung im Bestand

• Ausbau der Braunschweiger Energieberatung

• Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs

• Stärkung des ÖPNV

• Stärkung des nicht-motorisierten Verkehrs

• Schaffung eines Nachhaltigkeitszentrums

• Planung und Entwicklung von klimafreundlichen und nachhaltigen Gewerbegebieten

2 c) Zusätzlich verfolgt die Verwaltung die folgenden Ziele:

• Klimaneutrale Verwaltung (inkl. Beteiligungsgesellschaften) bis 2030

• Klimaneutrale Mitarbeiter*innenmobilität bis 2030

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die ersten konzeptionellen Maßnahmen zwingend erforderlichen Personalbedarfe im Fachbereich 68 im Umfang von 3,5 Stellen in den Stellenplan 2022 sowie die damit im Zusammenhang stehenden Haushaltsmittel in den Haushalt 2022 aufzunehmen. Um eine möglichst schnelle Umsetzung der prioritären Maßnahmen vorzubereiten, wird die Verwaltung gebeten, diese Stellen bereits im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 durch Inanspruchnahme der Stellenreserve zur Besetzung freizugeben.

4. Die Verwaltung wird zum Haushalt 2022 Vorschläge zur konkreten Einplanung von Haushaltsmitteln im Jahr 2022 und den Folgejahren unterbreiten.

 

Sachverhalt: Die Formulierung zu Punkt 3 wird unverändert aus der Beschlussvorlage der Verwaltung übernommen. Die weitere Begründung erfolgt mündlich

Download: Interfraktioneller Änderungsantrag