Interfraktioneller Änderungsantrag: „Regionaler Vergleich Abfallgebühren“

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, innerhalb der nächsten drei Monate die Braunschweiger Abfallgebühren mit den Abfallgebühren in der Braunschweiger Region (Städte Wolfsburg und Salzgitter, sowie den Landkreisen Gifhorn, Helmstedt, Peine, Wolfenbüttel und Goslar) und mit anderen Kommunen ähnlicher Größe und Struktur zu vergleichen sowie die Ergebnisse dem zuständigen Ausschuss und dem Rat zur Kenntnis zu geben.

Als Vergleichsgröße soll möglichst dargestellt werden:

  •  14-tägliche Leerung
  •  120 l Restabfall
  •  120 l Bioabfall
  •  Full-Service vorhanden oder nicht
  •  Eigenregie, Teil- oder Ganzprivatisierung

Mit dem Ziel, einen wirklich belastbaren Gebührenvergleich zu erhalten, sollen die nachstehend genannten Vergleichsgrößen und Parameter berücksichtigt und analysiert werden.

1. Anhand der Gebührenbedarfsrechnung der Städte und Landkreise ist die Zusammensetzung der Abfallgebühren zu analysieren.

2. Als Vergleichsgrößen sollen alle in den Abfallgebührensatzungen der jeweiligen Städte und Landkreise enthaltenen gebührenwirksamen oder gebührenfähigen Leistungen gegenübergestellt werden. Auf regionale Gegebenheiten wie die Gesamtmasse des Restabfalls (€/t), die Einwohnerzahl der Gebietskörperschaft und die wesentlichen Leistungsunterschiede soll besonders eingegangen werden.

Sachverhalt:

Aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen in den Städten/Landkreisen ist die Erstellung differenzierter Gebührenvergleiche sehr komplex.

Die Gebühren ergeben sich zum Beispiel in Braunschweig aus der Summe der sogenannten „Grundlast“, dem Leistungsbereich und Erträgen aus Gebühren.
Zur Grundlast gehören:

  •  Deponienachsorge
  •  Altlastensanierung / Altablagerungen
  •  Sickerwasserreinigung
  •  Über- und Unterdeckungen der Vorjahre
  •  Aufwand für Gebühreneinzug und die vereinbarten Leistungsentgelte

Zum Leistungsbereich beim Dienstleister ALBA gehören:

3. Personal
4. Fahrzeuge
5. Abschreibungen / Zinsen für die übertragenen Anlagegüter (u. a. Abfallentsorgungszentrum mit Restabfallumschlaganlage, Bahngleis und Vergärungsanlage)
6. Aufwand für Transport und Verbrennung (thermische Verwertung im Müllheizkraftwerk Staßfurt)
7. Aufwand für Kompostierung von Grünabfällen und Vergärung der Bioabfälle

Erträge sind in Braunschweig:

  •  Annahmeentgelte Wertstoffhöfe
  •  Sackverkäufe
  •  Energieerlöse
  •  Sperrmüllentgelte

Download: Interfraktioneller Änderungsantrag