Beschlussvorschlag:
1. Die Umsetzung des Beschlusses 22-19665 „Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut (Zone I)“ erfolgt erst ab dem 1. Mai 2023 – abschnittsweise, wie in der Ursprungsvorlage beschrieben. Bis dahin bleibt der Status quo erhalten, um Umstellungs- und Umgewöhnungsprozessen die notwendige Zeit einzuräumen.
2. Mit Einführung des gebührenpflichtigen Parkens ist eine Überwachung der Parkregelungen und eine Ahndung von Verstößen unbedingt erforderlich. Die Verwaltung wird gebeten, vorab die betroffenen Personen auf geeignete Weise über die Änderung der Parkregelungen zu informieren.
3. Die Verwaltung wird gebeten, eine Überarbeitung der Parkgebührenordnung im Rahmen des Mobilitätsentwicklungsplans (MEP) zu prüfen, die das (veränderte) Verhalten unterschiedlicher Nutzer*innengruppen (z. B. Anwohner, Handwerker, Lieferdienste, Pflegedienste, Besucher*innen/Gäste) differenziert berücksichtigt.
4. Die Verwaltung wird gebeten, in Gesprächen mit den Betreibern der Parkhäuser und Tiefgaragen zu klären, inwieweit das Angebot an Dauerparkplätzen in diesen Parkbauten verbessert werden kann, um den öffentlichen Straßenraum zu entlasten.
5. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie eine Attraktivierung des sog. „Handyparkens“ (digitales Parken) erreicht werden kann.
6. Die Verwaltung wird auch gebeten, die Erfahrungen mit den neuen Parkregelungen dahingehend auszuwerten, welche Auswirkungen sich auf Bereiche außerhalb der Okerumflut ergeben. Daraus abgeleitet oder aufgrund bereits bestehenden Parkdrucks ist eine Ausweitung des Parkraummanagements auf Bereiche außerhalb der Okerumflut zu prüfen (vgl. 4./5. Schritt des 1997 beschlossenen Parkraumbewirtschaftungskonzepts).
Sachverhalt:
Bereits im Mai 1990 hatte der Rat sich mit einer Umstellung des innerstädtischen Parkens befasst. In der beigefügten Beschlussvorlage aus dem Jahr 1995 beschreibt die Verwaltung zutreffend die damalige innerstädtische Parksituation: „Die heutige Situation im ruhenden Verkehr der Innenstadt Braunschweigs ist durch den einfachen Grundsatz »Wer zuerst kommt, parkt (zuerst)« geprägt. Der Bestand an unbewirtschaftetem Parkraum ist mit 2.150 öffentlichen Parkständen absolut wie auch im Vergleich mit vergleichbaren Städten sehr groß. Diese im öffentlichen Straßenraum befindlichen, weder zeitlich beschränkten, noch mit einer Parkgebühr belegten Parkstände werden in der Regel in den Morgenstunden von Berufstätigen oder Auszubildenden für eine Zeitdauer von 8 bis 10 Stunden belegt und stehen somit dann für andere Nutzer nicht mehr zur Verfügung. Auf diese Weise wird das Parkraumangebot z. B. für einen mit dem Auto aus der Region anreisenden Kunden der Braunschweiger Innenstadt oder auch Geschäftsmann/frau stark eingeschränkt.“
Der Rat beschloss daher im März 1997 das beigefügte Parkraumbewirtschaftungskonzept für die Innenstadt innerhalb der Okerumflut. Zunächst sollten nur die Schritte 1 bis 3 der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Dieser Beschluss von 1997 umfasste auch bereits die Anfang November 2022 (erneut) mit Vorlage 22-19665 beschlossene Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut (Vorlage 22-19665).
Zu 1:
In der Vorlage 22-19665 schreibt die Verwaltung, dass die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung gestaffelt vorgenommen werden soll, damit der sich daraus ergebende personelle Mehraufwand im Bereich der Überwachung und Vollstreckung sukzessive aufgebaut werden kann. Die Aufstellung der ersten 40 Parkscheinautomaten werde in Abhängigkeit von der Witterung rund zwei Monate dauern und voraussichtlich bis Ende des I. Quartals dauern. Die Anregung aus dem CDU/FDP-Antrag, den Betroffenen Zeit für die Umstellung und Umgewöhnung einzuräumen, wird insofern aufgegriffen, als erst im Mai 2023 mit der Parkgebührenerhebung im ersten Abschnitt begonnen werden soll. Die weiteren Parkscheinautomaten werden in den anderen Abschnitten laut Verwaltungsvorlage ohnehin erst frühestens im Herbst 2023 in Betrieb genommen. Damit dürfte den Betroffenen ausreichend Zeit für eine Umstellung und Umgewöhnung zur Verfügung stehen.
Zu 2:
Die Verwaltung soll die betroffenen Personen durch geeignete Maßnahmen über die Änderungen der Parkregelungen umfassend informieren. Gezielter als mit reinen Informationsveranstaltungen erreicht man die Betroffenen in den weit auseinander liegenden Straßenzügen des Ausweitungsbereichs durch Faltblätter, die an parkenden Autos im Ausweitungsgebiet angebracht werden.
Zu 3:
Wenn in der Vergangenheit Änderungen an den Parkregelungen vorgenommen wurden, waren in der Regel auch Nachsteuerungen erforderlich. Zum Beispiel wurden nach Einführung des Parkraummanagements rund um die Stadthalle erst im Nachhinein auf Drängen der Anwohner Parkscheinautomaten aufgestellt, die auch Besucherparken (bis zu 24 Stunden) ermöglichen. Insofern sollten die Erfahrungen mit der neuen Parkregelung einfließen in eine Prüfung von zonengestaffelten oder nutzerorientierten unterschiedlichen Parkdauern, wie es sie auch in anderen Städten (z. B. Hannover) gibt und im Parkraumbewirtschaftungskonzept von 1997 auch vorgeschlagen wurde.
Zu 4:
Wie der Mitteilung der Verwaltung 22-19222-01 zu entnehmen ist, gibt es bereits Gesprächstermine mit den Betreibern der städtischen Tiefgaragen, um das Angebot für Pendlerinnen und Pendler zur Nutzung der Tiefgaragen attraktiver zu gestalten. Denkbar ist, die Anzahl der Dauerparkplätze auszuweiten und die Öffnungszeiten zu verlängern. Auch Gespräche mit den Betreibern der Parkhäuser, die nicht im städtischen Eigentum liegen, seien bereits geplant. Der Graphik zur Gesamtauslastung der Parkhäuser in der Mitteilung 22-19222-01 ist zu entnehmen, dass noch genügend Kapazitäten vorhanden sind, weitere Dauerparker – auch zu attraktiven Konditionen – aufzunehmen. Dieses würde sehr zu einer Entlastung des Parkens an den öffentlichen Straßen beitragen.
Zu 5:
Das sog. Handyparken ermöglicht es, die Parkgebühren mit dem Handy zu bezahlen. Auf der städtischen Website gibt es weitere Erläuterungen: „Auf allen öffentlichen Parkflächen mit Parkscheinpflicht besteht die Möglichkeit, über PayByPhone den Parkschein komfortabel per Handy zu bezahlen und zu verlängern. Der digitale Parkschein wird direkt nach der Buchung an die Verkehrsüberwachung übermittelt. Mittels elektronischer Kennzeichenabfrage kann die Verkehrsüberwachung vor Ort die digitalen Tickets einsehen.
PayByPhone ist eine kostenlose App, die dem Nutzer außerdem mittels GPS den nächstgelegenen Parkplatz anzeigt. Die Parkgebühr wird einfach mit nur zwei „Klicks“ bezahlt. Auch eine einfache SMS-Funktion zum Lösen eines Parktickets steht zur Verfügung. Hierzu sind genaue Anwendungshinweise mit der entsprechenden Kurzwahlnummer auf den Parkscheinautomaten zu finden. Die PayByPhone-App kann kostenlos im App Store und Google Play Store herunterladen werden und ist auch ohne vorherige Registrierung direkt einsetzbar.“ – Aus städtischer Sicht ist besonders attraktiv, dass beim Handyparken das Handling von Kleingeld entfällt. Für die Nutzer*innen fallen jedoch zusätzliche Gebühren für den Dienstleister an, in der Regel 10 Prozent der jeweiligen Parkgebühr. In einigen Kommunen (z. B. Aachen, Erlangen, Magdeburg, Saarbrücken, Sulzbach-Rosenberg) fällt jedoch keine zusätzliche Gebühr an. Vielleicht können die Erfahrungen aus diesen Kommunen mit einfließen in einen Vorschlag der Verwaltung, das Handyparken in Braunschweig attraktiver zu gestalten.
Zu 6:
Eine flächendeckende Gebührenerhebung für das Parken in der Innenstadt wird voraussichtlich dazu führen, dass der Parkdruck auf Straßen außerhalb der Okerumflut zunehmen wird. Das wird schon im Parkraumbewirtschaftungskonzept von 1997 angenommen und auch in den Änderungsanträgen von CDU/FDP und BIBS aufgegriffen. Die Bereiche außerhalb der Okerumflut sind vielfach bereits einem hohen Parkdruck ausgesetzt. Insofern sollte die Verwaltung unter Einbeziehung der betroffenen Stadtbezirke frühzeitig die Straßenzüge zwischen Okerumflut und wilhelminischem Ring in die Überlegungen zum Parkraummanagement mit einbeziehen.
Abschlussbemerkung:
Es wird erwartet, dass die angesprochenen Themen ebenso wie das Thema Park & Ride im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen aus dem MEP mit behandelt werden. Die Einführung des Deutschlandtickets („49-Euro-Ticket“) im Laufe des Jahres 2023 wird voraussichtlich zu einer spürbaren Veränderung im Mobilitätsverhalten der Bevölkerung führen. Aufgrund des großen Erfolgs des 9-Euro-Tickets und der klimafreundlichen Wirkung durch die vermehrte Nutzung des ÖPNV soll das Deutschlandticket als dauerhaftes Zeitkartenangebot in Kooperation von Bund und Ländern im Rahmen des dritten Entlastungspakets des Bundes eingeführt werden. Das Deutschlandticket vereinfacht dabei als „Flatrate für den Regionalverkehr“ die Nahverkehrstarife, da es Reisen über Landes- und Tarifgrenzen ermöglicht. Es ist somit zusammen mit der Parkraumbewirtschaftung ein starkes Argument, vom Auto auf ein klimafreundliches Verkehrsmittel umzusteigen. Anpassungen und Weiterentwicklungen des Parkraumkonzepts, die neben den bewirtschafteten Parkflächen auch Systemfragen (digitales Bezahlen, Überwachung usw.) und die Parkgebühren im Blick haben, gehören insofern auch zukünftig zu den laufenden Aufgaben der Verwaltung.
Der vorliegende Antrag greift die Punkte aus den Änderungsanträgen 22-19930 der FDP, 22-19995 der BIBS und 22-19222-02 von CDU/FDP auf.
Anlage:
Parkraumbewirtschaftungskonzept Braunschweig von 1997