Beschlussvorschlag:
Für den Neubau einer Sporthalle für die Grundschule Veltenhof am Standort „Dreisch“ wird das gültige Standardraumprogramm einer Zwei-Fach-Sporthalle gem. dem Standardraumprogramm für Ein-, Zwei-, und Drei-Fach-Sporthallen einschließlich einer Divers-Toilette angewandt.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat am 22.09.2020 ein Standardraumprogramm (SRP) für Ein-, Zwei- und Drei-Fach-Sporthallen beschlossen (Drs. 20-13856-01). Im SRP wurden allgemeingültige Standards festgelegt, die einen Orientierungsrahmen bei der Planung konkreter Einzelprojekte bieten. Das SRP soll für jeden Neu-, Um- oder Erweiterungsbau von Sporthallen zugrunde gelegt werden.
Dabei darf der Bau einer Sporthalle für eine Grundschule nicht nur unter schulischen Aspekten erfolgen, sondern muss auch weitere, außerschulische Bedarfe abdecken.
Die dabei vorzunehmende Abwägung von Kosten und Nutzen führt unweigerlich zu der Feststellung, dass es sowohl für die Deckung des außerschulischen aktuellen Sportbedarfs als auch für die wieder steigende Angebotsvielfalt des örtlichen Sportvereins TVE Veltenhof und der sich vor Ort abzeichnenden Zunahme des Bedarfs durch das Baugebiet Wenden-West unabdingbar ist, statt einer nur den schulischen Bedarf abdeckenden Ein-Fach-Sporthalle den Bau einer Zwei-Fach-Sporthalle bedarf. Diese steht dann sowohl der Schule als auch in den Nachmittags- und Abendstunden sowie am Wochenende den Vereinen und sonstigen Sporttreibenden zur Bedarfsdeckung zur Verfügung.
Dass, wie in den Verwaltungsvorlagen (Drs. 22-19626 und 22-19626-01) ausgeführt, ein über eine Ein-Fach-Sporthalle hinausgehender Bedarf für eine vereinssportliche Nutzung nicht bestehe, wird von den antragstellenden Fraktionen anders bewertet, zumal mit dem örtlichen Verein nicht gesprochen wurde, die bisherige Nutzung der vorhandenen Sporthalle in der Vergangenheit immer mehr – dem baulichen Zustand der Sporthalle geschuldet – verringert werden musste und diese daher keinen realen Maßstab für den zukünftigen Bedarf abbildet. Ebenso blieb die zukünftige Bevölkerungsentwicklung auf Grund des Baugebiets Wenden-West in dem Stadtbezirk unberücksichtigt.
Die im Änderungsantrag des Stadtbezirksrates 322 Nördliche Schunter-/Okeraue (Drs. 22-19982) vorgeschlagene Einbeziehung der Schule und des TVE Veltenhof wird hier bewusst nicht aufgegriffen, da ein allgemein gültiges Raumprogramm für eine Zwei-Fach-Sporthalle schon vorliegt und der TVE Veltenhof auch nicht der alleinige nichtschulische Nutzer der Sporthalle werden wird.
Das SRP berücksichtigt noch nicht die seit diesem Jahr rechtlich vorgeschriebene Einrichtung einer sog. Divers-Toilette. Daher wird diese mit in den Beschlussvorschlag aufgenommen.