Interfraktioneller Änderungsantrag: Kulturelle Nutzung von Freiflächen im öffentlichen Raum

Beschlussvorschlag:
Vor dem Hintergrund der Corona-Auswirkungen im Kulturbereich, der insgesamt zunehmenden Beliebtheit des öffentlichen Raums für Kulturveranstaltungen und dem Wunsch nach Belebung der Innenstadt bittet der Rat die Verwaltung, die kulturelle Nutzung von öffentlichen Flächen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gezielt zu fördern und positive Unterstützung bei der Durchführung von Kulturveranstaltungen zu gewährleisten.

Dazu gehören

1. die Ausweisung von öffentlichen Flächen in der Innenstadt, Stadtquartieren und Grünflächen, auf denen Kulturveranstaltungen möglich sind und schnell genehmigt werden können. Empfehlenswert ist eine Staffelung nach Kategorien wie z. B.

– kleinere Veranstaltungen mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern ohne oder mit geringfügigen Bühnenbauten und höchstens minimalen Verstärkeranlagen,

– Veranstaltungen mittlerer Größenordnung mit bis zu 300 Besucherinnen und Besuchern,

– Großveranstaltungen wie Festivals und lärmintensive Konzerte.

2. Die ausgewiesenen Flächen sollen so hergerichtet werden, dass sie für die jeweilige Nutzung für Kulturveranstaltungen geeignet sind und zumindest bei den Veranstaltungsflächen der zweiten und dritten Kategorie Stromanschluss etc. ausweisen.

3. Die beteiligten Fachbereiche werden gemeinsam beauftragt, zu jeder Flächenkategorie aus Punkt 1 mindestens eine Freifläche auszuweisen und diese bis zum 01.06.2021 den beiden in der Stellungnahme benannten verwaltungsinternen Projektgruppen zu benennen. Diese Flächen sollen durch die Projektgruppen zunächst befristet für das Jahr 2021 unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für kulturelle Nutzungen kostenfrei auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Bei den Kleinstveranstaltungen der ersten Kategorie sollen ausnahmsweise auch Flächen in den historischen Parkanlagen unter Auflagen genehmigt werden. Die Erfahrungen aus diesen Modellprojekten werden ausgewertet und fließen in eine zukünftige Richtlinie zur Nutzung von Grünflächen ein.

4. Die Mittel zur Wiederherstellung des Ursprungszustands der so benannten Flächen werden im erforderlichen und angemessen Umfang ebenso wie ggf. notwendige Sicherungsmaßnahmen aus den Restmitteln des vom Rat am 24.03.2020 zum Haushalt 2020 bewilligten Corona-Budgets zur Verfügung gestellt.

5. Bis zum Ende des III. Quartals 2021 soll ein Flächenkataster für mögliche Veranstaltungsflächen der einzelnen Kategorien von den Projektgruppen erarbeitet und dem Rat vorgelegt werden.

6. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Gelände sich mittelfristig zu einem Festivalgelände der Stadt Braunschweig entwickeln ließen. Die Ergebnisse sollen den zuständigen Ratsgremien spätestens zum Ende des III. Quartals 2021 vorgestellt werden.

7. Hierbei sind auch die im Rahmen der Stadtentwicklung neu zu erschließenden Bereiche (z. B. Bahnstadt) in die Überlegungen einzubeziehen. Weiterhin ist abzuschätzen, welche zusätzliche Infrastruktur zur angemessenen Nutzung des Festivalgeländes geschaffen werden müsste und wie diese modular gestaltet werden könnten.

8. Als Unterstützung für die Kulturszene wird im FB 41 Kultur und Wissenschaft eine Anlaufstelle geschaffen, die die Kulturschaffenden umfassend informiert und zu fachlichen, technischen und rechtlichen Fragen berät. Dies erfolgt unabhängig von Bestrebungen der Verwaltung zur Veranstaltungskoordinierung in den Projektgruppen, der Einrichtung einer Task Force „Open Air“ und den Ergebnissen des Kulturentwicklungsplans. Die Stelle wird aus der Stellenreserve schnellstmöglich im Jahr 2021 eingerichtet und ausgeschrieben.

Sachverhalt:
Bezugnehmend auf die aktuellen Informationen aus der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag 21-15681, dem Änderungsantrag der CDU 21-15681-02 und den Diskussionen in den beteiligten Fachausschüssen, wurde der Antrag 21-15681 überarbeitet sowie mit dem Änderungsantrag zusammengeführt. Dabei wird der im Corona-Sommer 2021 vorhandenen Notwendigkeit, Kulturveranstaltungen verstärkt Open Air stattfinden zu lassen, Rechnung getragen und ein Modellprojekt vorgeschlagen. Nach Auswertung des Modellprojektes soll ein endgültiges Verfahren für die Folgejahre vorgeschlagen werden. Die gesellschaftliche und ökologische Bedeutung der öffentlichen Parkanlagen und Grünflächen wird ausdrücklich anerkannt. Hier sollte jeweils eine besondere Abwägung erfolgen, und die notwendigen Mittel sollten zur Reparatur und Sanierung nach einer öffentlichen Nutzung bereitgestellt werden. Angesichts der komplexen Genehmigungsvorschriften und Auflagen wird die Einrichtung einer Beratungsstelle (möglichst TVöD E11) im FB 41, die wie ein Lotse durch das Verfahren führt, für erforderlich gehalten, gleichzeitig aber die unzureichende Stellenausstattung im FB 41 anerkannt.

Download: Interfraktioneller Änderungsantrag