Beschlussvorschlag:
Das als Anlage 1 der Ursprungsvorlage (DS 22-18957) beigefügte Klimaschutzkonzept 2.0 (IKSK 2.0) wird unter der Maßgabe beschlossen, dass folgende Aspekte durch die Verwaltung berücksichtigt werden:
1. Im Jahr 2023 wird eine intensive Evaluation der Anfangsphase des IKSK 2.0 vorgenommen.
2. Für die bessere Nachverfolgbarkeit der Zielerreichung wird den Ratsgremien einmal jährlich eine Evaluation vorgelegt und halbjährlich ein Kompaktbericht erstellt.
3. Im Jahr 2025 wird ein Zwischenbericht inklusive der bisher erfolgten Zielerreichung erstellt. Gleichzeitig sind Vorschläge zu unterbreiten, wie die Zielerreichung bis 2030 sektorweise sichergestellt werden kann. Diese werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sachverhalt:
Am 5. Oktober 2021 hat der Rat der Stadt Braunschweig beschlossen, die Treibhausgasneutralität so früh wie möglich, nach Möglichkeit bis 2030, zu erreichen. Damit nimmt Braunschweig eine Vorreiterrolle auf dem Gebiet des Klimaschutzes ein und steckt sich ein ambitioniertes Ziel. Um das ambitionierte Ziel 2030 wirklich halten zu können, bedarf es umfassender Maßnahmen in allen Bereichen:
Verwaltung und Politik
Die Verwaltung hat sicherzustellen, dass die personellen und finanziellen Ressourcen kongruent zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität sind.
Gebäude, Wohnen und Stadtplanung
Bei der weiteren Stadtplanung sind Themen wie Neubau, Bestandssanierung, Freiflächen, Flächenrecycling und Entsiegelung so zu behandeln, dass sie dem Ziel der Klimaneutralität entsprechen.
Energieversorgung
Es sind energiepolitische Maßnahmen festzulegen und die dazugehörigen Zielwerte für das Ziel der Klimaneutralität zu benennen.
Mobilität und Verkehr
Es sind weitergehende verkehrspolitische Maßnahmen entsprechend den Mobilitätsformen festzulegen – z. B. im Mobilitätsentwicklungsplan 2023 (MEP 2023) – und die dazugehörigen Zielwerte für das Ziel der Klimaneutralität zu benennen.
Alltag
Es sind Motivationsanreize für die Braunschweiger Bevölkerung zu schaffen, die das Alltagsverhalten im Sinne des Ziels der Klimaneutralität fördern.
Wirtschaft
Die Verwaltung wird gebeten, intensiv in den Kontakt mit der im Stadtgebiet ansässigen Wirtschaft zu treten, um darauf hinzuwirken, das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Die Strukturen im Bereich der kommunalen Wirtschaftsförderung sind so auszurichten, dass künftig ein erhöhter Fokus auf Klimaneutralität gelegt wird.