Interfraktioneller Änderungsantrag: Evaluation der Flexibilisierung des Einschulungsalters nun zügig durchführen!

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Braunschweig bittet die Niedersächsische Landesregierung, eine Evaluation hinsichtlich der im Jahr 2018 beschlossenen Flexibilisierung des Schuleintritts durchzuführen, den Kommunen und deren Spitzenverbänden die Ergebnisse zu übermitteln und fordert die Landesregierung dazu auf, auf der Grundlage der festgestellten Ergebnisse entsprechende finanzielle Konsequenzen zum entstandenen Mehrbedarf im Rahmen der Kinderbetreuung bei den Kommunen zu ziehen.

Sachverhalt:

Unter der Überschrift „Auswirkungen der Flexibilisierung des Schuleintritts auf die Platzsituation in Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2020/2021″ (DS 20-13955) hatte die Stadtverwaltung am 11. August des letzten Jahres mitgeteilt, dass für das Schuljahr 2020/21 insgesamt 259 (sog. Flexi-Kinder) von 525 Kindern diese Regelung in Anspruch genommen haben. Dies entsprach einem Anteil von 49 % und stellte im Vergleich zum Vorjahr eine erneute Steigerung dar; denn seit dem Schuljahr 2018/19 hat das Land Niedersachen die Flexibilisierung des Schuleintritts eingeführt. Aktuelle Daten für das am 1. August dieses Jahres beginnende Schuljahr liegen noch nicht vor.

Dies zeigt, dass die Möglichkeit eines späteren Schuleintritts durch die Eltern gewünscht und begrüßt wird und dass diese in vielen Fällen aus pädagogischen Gründen durchaus sinnvolle Möglichkeit auch rege genutzt wird.

Für Braunschweig stellen sich die Zahlen bislang wie folgt dar:

Im Kindergartenjahr 2018/19 haben 108 Kinder die Regelung genutzt, das entspricht ca. 19 %.

Im Kindergartenjahr 2019/20 haben 236 Kinder die Regelung genutzt, das entspricht ca. 40 %.

Im Kindergartenjahr 2020/21 haben 259 Kinder die Regelung genutzt, das entspricht ca. 49 %.

Auch die Auswertung einer Umfrage des Niedersächsischen Städtetages (Presseinformation Nr. 24/2020) vom 11.09.2020 hat eine Steigerung bei den sog. Flexi-Kindern um ca. 40 % für das Jahr 2020 ergeben.

Allerdings führt diese zum Schuljahr 2018/2019 von SPD und CDU beschlossene Regelung in der Stadt Braunschweig dazu, dass im Kindergartenjahr 2020/2021 259 Kinder – das entspricht 10 Kindergartengruppen – in den Kindertagesstätten blieben.

Dieser Mehrbedarf bei der Kinderbetreuung stellt Kommunen wie Braunschweig vor erhebliche Belastungen und sollte deshalb finanziell durch das Land abgefedert werden, zumal davon auszugehen ist, dass es perspektivisch bei dieser Entwicklung bleiben wird. Die Mehrkosten der Kommunen müssen gegebenenfalls auch unter dem Gesichtspunkt der Konnexität betrachtet werden.

Download: Interfraktioneller Änderungsantrag