Interfraktioneller Änderungsantrag: Ernährungsrat für Braunschweig

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein Ernährungsrat nach dem Vorbild anderer Kommunen (z. B. Hannover, Oldenburg, Köln) auch in Braunschweig eingerichtet werden kann.

Dazu soll die Bereitschaft zur Gründung eines Braunschweiger Ernährungsrates bei relevanten Akteuren aus Landwirtschaft, Handel, Gastronomie, Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft etc. ermittelt werden.

2. Als Ergebnis soll ein mögliches Konzept für die Arbeit eines Braunschweiger Ernährungsrates erarbeitet werden, das unter anderem Fragen betrachtet wie:

• die Organisationsform (i. e. welche Organisationsform ist für Braunschweig am besten geeignet?)

• finanzieller und personeller Bedarf

• die Mitgliedschaft

• die Ziele

• die Kompetenzen

• die inhaltlichen Zuständigkeiten

• Modalitäten der Zusammenarbeit (Geschäftsordnung)

• die Vernetzung mit der Region

3. Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit Fördermittel für die Gründung oder spätere Tätigkeit eingeworben werden können.

4. Über erste Ergebnisse wird den zuständigen Gremien des Rates im ersten Quartal 2022 Bericht erstattet.

5. Erst nach Vorstellung und Beratung eines möglichen Konzeptes (siehe Punkt 2) entscheidet der Rat der Stadt Braunschweig über die Einrichtung eines Braunschweiger Ernährungsrats.

 

Sachverhalt:

Zur Bekämpfung des Klimawandels ist die Umstellung des Ernährungssystems bezüglich Produktion und Konsum ein notwendiger Baustein. Aus diesem Grund haben Städte in Niedersachsen wie Hannover, Oldenburg oder Göttingen sogenannte Ernährungsräte gegründet, die sich dafür einsetzen, ein nachhaltiges Ernährungssystem einzurichten, welches auf gesunden regionalen und saisonalen Lebensmitteln beruht.

Der Ernährungsrat soll sich mindestens mit folgenden Themen und Fragen auseinandersetzen:

• Regionalvermarktung und nachhaltige Erzeugung: Wie kann es regionalen kleinen Erzeugerbetriebe erleichtert werden, ihre Produkte lokal zu verkaufen und ihre Produktion nachhaltiger und ökologischer zu gestalten und das Tierwohl bei der Lebensmittelproduktion besonders zu beachten? Wie kann es Kunden erleichtert werden, regional, fair und nachhaltig erzeugte Produkte zu kaufen? Welche Möglichkeiten gibt es für die Region, um unabhängiger von großen internationalen Lebensmittelkonzernen zu werden?

• Ernährungsbildung: Die Bürgerinnen und Bürger sollen über Ernährungszusammenhänge (Anbau, Zubereitung und Wertschätzung von Lebensmitteln) informiert werden, um ihnen ein nachhaltiges Konsumverhalten zu ermöglichen und sie von der Sinnhaftigkeit zu überzeugen. Wie können Beziehungen zwischen Stadtbewohnern und Erzeugern gestärkt werden?

• Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung

• Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung: Wie kann der Anteil von regional, fair, biologisch und nachhaltig erzeugten Lebensmitteln in der Gastronomie sowie in Kantinen und Mensen gesteigert werden?

Die Ergebnisse des Ernährungsrates werden in der Kommunalpolitik berücksichtigt.

Dieser Änderungsantrag ersetzt die Anträge 21-16603 und 21-16603-01.

Download: Interfraktioneller Änderungsantrag