Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur nachhaltigen Gestaltung unserer Innenstadt zu erarbeiten. Dieses Konzept besteht aus zwei Stufen: Kurzfristige Maßnahmen zur sofortigen Umsetzung, um die Folgen der Corona-Pandemie für Handel, Gastronomie und Kultur abzumildern, und langfristige Maßnahmen, um der Innenstadt eine neue Struktur zu verleihen, welche sich an den vorherrschenden gesellschaftlichen Gegebenheiten orientiert. Dafür soll ein „Masterplan Innenstadt“ zusammengestellt werden, welcher die langfristigen Leitlinien der Innenstadtentwicklung vorgibt, um die Innenstadt auch zukünftig als einen attraktiven und florierenden Stadtteil für alle Braunschweigerinnen und Braunschweiger zu erhalten.
Kurzfristige Maßnahmen:
1. Einrichtung eines kostengünstigen Park-and-Ride-Angebots an Samstagen in der gesamten Innenstadt und eines kostengünstigen Park-and-Ride-Pendelverkehrs vom Harz-und-Heide-Gelände in die Innenstadt (analog der Verfahrensweise anlässlich des Weihnachtsmarktes).
2. Prüfung, wie der Innenstadtbesuch an Samstagen durch Kostenreduzierung gesteigert werden kann.
3. Prüfung eines ÖPNV-Familien-Tickets im Verbundgebiet, das kostengünstiger als ein Parkplatz in der Innenstadt ist.
4. Ermöglichung großzügiger und schneller Lösungen zur weiteren Erweiterung der Außengastronomie und für kulturelle Nutzungen.
5. Schaffung zusätzlicher Events zu den bereits vorhandenen, beispielsweise Durchführung eines temporären Freizeitparks in der Innenstadt in Zusammenarbeit mit dem Schaustellerverband nach Vorbild des „Stadtsommervergnügens 2020“. Die Standorte des Stadtsommervergnügens 2021 sollen überarbeitet werden, damit andere Nutzungen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
6. Fortsetzung des Innenstadtdialogs mit allen entscheidenden Akteuren und Bericht an den Rat nach Auswertung der Ergebnisse.
7. Effektiver Einsatz der Mittel aus dem Landesprogramm „Perspektive Innenstadt“ und Einwerben weiterer Mittel aus jetzigen und zukünftigen Förderprogrammen zur Stadtgestaltung.
Langfristige Maßnahmen:
8. Ein „Masterplan Innenstadt“ soll anhand aller bereits gewonnenen Erkenntnisse und im Dialog mit den Akteuren anhand folgender Kriterien erarbeitet und dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden:
- Innenstadt als Handels-, Wohn- und Erlebnisraum: Neben ihrer Nutzung als Gastronomie- und Handelsstätte soll die Innenstadt auch zu einem Erlebnisort werden mit vielfältigen kulturellen Angeboten, Arbeitsplätzen, Wohnraum, grünen Aufenthaltsinseln sowie sozialen und gemeinwohlorientierten Institutionen. Dafür soll geprüft werden, inwiefern kulturelle Einrichtungen wie z. B. die Städtische Musikschule in der Innenstadt angesiedelt werden können. Die verschiedenen Angebote sollen dabei aber nicht in Konkurrenz zueinander stehen, sondern ihre Attraktivität gegenseitig steigern.
- Aktives Leerstands-Management: Primäre Maxime soll es weiterhin bleiben, Leerstände durch gleichartige Nutzungen zu beseitigen. Leerstehende Immobilien können auch an Interessentinnen und Interessenten aus nichtkommerziellen Bereichen vermittelt und damit Leerstände durch Neuvermietungen beendet werden. Dazu können auch kreative Zwischennutzungen oder Umwidmungen gefördert und ermöglicht werden. Als erster Schritt werden alle Immobilieneigentümer über die Erstellung des „Masterplans Innenstadt“ informiert und um ihre Mithilfe bei der Umsetzung gebeten.
- Nutzungsorientiertes Immobilienmanagement: Um eine bestmögliche Nutzungsquote aller Immobilien in der Innenstadt zu erzielen, ist ein flexibler Umgang mit der Höhe der Flächenmietpreise nötig. Die Anmietung von Flächen auch zu erschwinglichen Preisen muss ermöglicht werden, damit sich eine Vielfalt von Nutzerinnen und Nutzern ansiedeln kann.
- Aufenthaltsqualität: In der Innenstadt sollen auf den vorhandenen Plätzen weitere (seniorengerechte) Sitzgelegenheiten geschaffen werden ohne Verzehrzwang, Spielgeräte und Grünflächen. Der Innenstadtbereich soll als gelebte Umwelt und Mittelpunkt des öffentlichen Lebens wahrgenommen werden.
- Klimaschutz: Der Masterplan soll ein nachhaltiges und klimaschutzgerechtes Konzept beinhalten, das neben Grünflächen auch Bauwerksbegrünungen (z. B. bei der Rathaussanierung) und den Rückbau versiegelter Flächen an geeigneten Stellen berücksichtigt.
- Mobilitätswende: Ziel ist es, ein ausgeglichenes Verhältnis in der Innenstadt herzustellen zwischen motorisiertem Individualverkehr, Sharing- und Verleih-Angeboten, ÖPNV, Radverkehr sowie Fußgängerinnen und Fußgängern. Die Erreichbarkeit der Innenstadt auch für Menschen aus der Region und den Lieferverkehr sollen dabei nicht gefährdet werden.
- Digitale Angebote: Freies WLAN soll in der gesamten Innenstadt eingerichtet und der Zugang zu Informationen über die vielfältigen Angebote unserer Innenstadt über entsprechende Apps ermöglichet werden.
Sachverhalt:
Der Änderungsantrag ersetzt die Anträge „Belebung unserer Innenstadt“ (21-16147) der CDU-Fraktion und „Ein Zukunftskonzept für unsere Innenstadt“ (21-16445) der SPD-Fraktion.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.