Beschlussvorschlag:
1. Für alle in Entwicklung befindlichen und zukünftigen Baugebiete/Wohngebiete – Stichdatum ist das Datum des Ratsbeschlusses – wird eine Quote von mindestens 30 % sozialem Wohnungsbau in Form von preisgebundenem Wohnraum ausgewiesen. Maßstab ist dabei die Nutzfläche des fertigen Wohnraums.
2. Die Verwaltung überprüft bei Erweiterung von Mehrgeschossbauten im Bestand, ob die Einhaltung einer Sozialquote bei den neu errichteten Wohnungen eingefordert werden kann. Wenn dies durch das anzuwendende Baurecht möglich ist, wird die jeweils maximal mögliche Sozialquote Bestandteil der Baugenehmigung.
3. In Abstimmung mit der Sozialverwaltung wird jeweils festgelegt, auf welche Wohnungsgrößen der preisgebundene Wohnraum verteilt werden soll. Entsprechende Regelungen sollen in die Bebauungspläne oder städtebaulichen Verträge aufgenommen werden. Die zuständigen Ausschüsse sind vor Festlegung zu beteiligen.
Sachverhalt:
Der Änderungsantrag ersetzt den Ursprungsantrag (Vorlage 22-18079). Die weitere Begründung erfolgt mündlich.