Sachverhalt:
Die Nutzung von Schulgeländen durch verschiedene Vereine und Institutionen ist an vielen Schulen bereits Alltag, insbesondere im Bereich der Ganztagsbetreuung. Darüber hinaus ist es jedoch auch erklärtes Ziel, Schulgelände und -gebäude auch über die Unterrichtszeit hinaus für nichtschulische Akteure zu öffnen: zum einen, um den Platz möglichst ganztägig und damit effektiv zu nutzen, zum anderen, um den Schülerinnen und Schülern ein Angebot in der für sie bereits bekannten Umgebung niederschwellig zu ermöglichen. Auch der Rat der Stadt Braunschweig hat sich im Leitziel 9 des Masterplans Sport hierauf bereits festgelegt – so heißt es hier: „Die Schulhöfe sollen bewegungsfreundlich gestaltet und außerhalb der Unterrichtszeiten geöffnet werden.“
Auf eine mündliche Anfrage in der Schulausschusssitzung vom 10.12.2021 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass dieses Ziel zumeist daran scheitere, dass bestehende Schulhöfe nicht geeignet für die öffentliche Nutzung bewertet wurden. Aufgrund der zunehmenden Schülerzahl sowie des Ausbaus der Ganztagsbetreuung finden aktuell mehrere Neu- oder Umbauprojekte statt. Zudem gibt es die Befürchtung, dass die Nutzung durch schulfremde Gruppen zu Vandalismus und anderen negativen Konsequenzen kommt.
Daher fragen wir die Verwaltung:
1. An welchen Schulen werden Räume im oben ausgeführten Sinne bereits multifunktional genutzt, und welche Erfahrungen mit der Nutzung liegen vor?
2. Gibt es bereits Schulhöfe, die außerhalb der Schulzeit für die Öffentlichkeit zugänglich sind, und wenn ja, welche Erfahrungen der Nutzung außerhalb der Schulzeit liegen vor, insbesondere bezogen auf die Belange der Anlieger?
3. Werden die multifunktionale Nutzung der Gebäude und des Schulgeländes in den Planungen für Neu- und Umbauten an einzelnen Standorten bereits berücksichtigt?