Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, bis zum nächsten Gremienlauf zu prüfen, ob und wie der Corona-Kulturhilfsfonds umgewidmet oder weiterentwickelt werden kann, um von einem bestimmten Zeitpunkt an aus den Restmitteln Kulturschaffende ergänzend zur städtischen Kulturförderung z. B. durch ein niedrigschwelliges Stipendienprogramm zu fördern und so auf die geänderte Corona-Lage und Fördersituation einzugehen.
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig hat im Jahr 2020 für die Kulturschaffenden einen Corona-Kulturhilfsfonds eingerichtet. Ziel des Fonds war es, die Kulturschaffenden in der Pandemie zu unterstützen. Es sollte für die Kulturschaffenden ein Ausgleich für die entgangenen Einnahmen gezahlt werden, damit die Vielfalt der Kulturszene erhalten bleibt. Denn durch die Corona-Beschränkungen war und ist es den Kulturschaffenden kaum bzw. überhaupt nicht möglich, ihren Beruf auszuüben. Seit dem Frühjahr 2020 fanden kaum Veranstaltungen statt und werden inzwischen auch nur eingeschränkt geplant.
Der Hilfsfonds, aus dem die Restmittel umgewidmet werden sollen, wurde in einer Zeit eingerichtet, als es nur wenige Unterstützungsangebote für Kulturschaffende gab. Er zielt vor allem auf den Ausgleich für abgesagte Veranstaltungen etc. ab und fördert subsidiär zu anderen Unterstützungsmöglichkeiten. Inzwischen hat sich nicht nur die Infektionslage geändert, sondern auch die Förderung durch Land und Bund. Das Land fördert z. B. mit dem Programm „Niedersachsen dreht auf“ Veranstaltungen, die durch eine Begrenzung der Zuschauerzahl nicht auskömmlich durchzuführen wären. Gerade jetzt benötigen die Kulturschaffenden aber eine andere Art der Unterstützung als vor einem Jahr. Viele der Kulturschaffenden haben inzwischen ihre finanziellen Ressourcen aufgebraucht und befinden sich in einem finanziellen Notstand. Eine Berufsausübung scheint aufgrund der aktuellen Infektionslage auch in den nächsten Monaten schwierig, mindestens aber nicht auskömmlich zu sein. Der Hilfsfonds ist bisher nur teilweise ausgeschöpft. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Förderbedingungen ist nicht davon auszugehen, dass noch nennenswerte Mittel ausgezahlt werden können.
Es wäre denkbar, dass durch eine Weiterentwicklung des Corona-Kulturhilfsfonds zumindest einem Teil der Kulturschaffenden etwa durch ein niedrigschwelliges Stipendienprogramm der Freiraum für einen Neustart geschaffen werden kann. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Ideen zu prüfen, damit die Restmittel noch 2021 den durch die Corona-Pandemie besonders betroffenen Kulturschaffenden zugutekommen können.
Gez. Annette Schütze, SPD-Fraktion
Gez. Thorsten Köster, CDU-Fraktion
Gez. Dr. Elke Flake, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen