Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten,
1. die Gespräche mit dem Niedersächsischen Umweltministerium zu intensivieren, mit dem Ziel, die in der Umgangsgenehmigung der Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH festgelegten Grenzwerte deutlich zu reduzieren, und
2. dazu beim Niedersächsischen Umweltministerium darauf hinzuwirken, dass zeitnah ein Stresstest unter Berücksichtigung der spezifischen Situation am Standort Thune durchgeführt wird.
Sachverhalt:
Das Urteil des OVG Lüneburg hat deutlich gemacht, dass der gemeinsame Versuch von Politik und Verwaltung, den Nutzungskonflikt zwischen den Gewerbebetrieben, die mit radioaktiven Materialien umgehen, auf der einen Seite und der Wohnbebauung in den angrenzenden Ortsteilen auf der anderen Seite zu reduzieren, gescheitert ist. Das OVG Lüneburg hat in seiner Urteilsbegründung genau die Frage unentschieden gelassen, ob seitens der Stadt Braunschweig der Versuch unternommen werden kann, über einen Bebauungsplan das unterhalb der Regelungsmechanismen der Strahlenschutzverodnung liegende „Restrisiko“ weiter zu minimieren. Insofern kann fußend auf dem Urteil festgestellt werden, dass die Stadt Braunschweig keine Möglichkeit hat, über das Planungsrecht dem Ziel des besseren Schutzes der Bevölkerung und einer besseren Vereinbarkeit zwischen Gewerbenutzung und Wohnbebauung näher zu kommen. In der Diskussion ist immer wieder darauf hingewiesen worden, dass es Aufgabe des Niedersächsischen Umweltministeriums ist, zum einen die Genehmigungslage nachvollziehbar zu dokumentieren (vgl. Antrag Nr. 17-03807, der ebenfalls in dieser Ratssitzung zur Beschlussfassung vorliegt) und zum anderen zeitnah zu prüfen, in welchem Umfang eine Reduzierung der Umgangsgenehmigung erfolgen kann. Dazu soll nicht nur, wie im Moment in Vorbereitung, eine detaillierte Störfallanalyse am Standort Thune durchgeführt werden, sondern vielmehr ein Stresstest, der die explizit am Standort Thune vorhandene spezifische Situation des Nebeneinanders von Betrieben, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, und einer Wohnsiedlung bewertet.