Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kündigung des Nutzungsvertrags über die Verkaufspavillons Sack/Neue Straße vorerst nicht auszusprechen, sondern vielmehr in Gesprächen sowohl mit den Mietern der Pavillons als auch mit den Anliegern zunächst zu versuchen, zu einer gütlichen Einigung zu kommen.
Sachverhalt:
Mit der Vorlage 20-12692 „Beseitigung der Verkaufspavillons Sack/Neue Straße“ und durch mündliche Ausführungen in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 25.02.2020 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den Nutzungsvertrag mit der Pächtergesellschaft über die beiden genannten Pavillons zum Ende des Jahres 2020 zu kündigen. Die Verwaltung hat dabei bereits deutlich gemacht und begründet, dass und warum sie die Beseitigung der Verkaufspavillons sowie eine Umgestaltung und bessere Nutzung der Fläche erreichen will.
Die Diskussion im Wirtschaftsausschuss hat gezeigt, dass die Angelegenheit aus Sicht der Politik noch nicht entscheidungsreif ist und zunächst weitere Gespräche mit den Mietern der Pächtergesellschaft geführt werden sollten, um ein mögliches Einvernehmen über das weitere Vorgehen zu erzielen. Insbesondere der Umstand, dass aufgrund des mehrstufigen Pachtverhältnisses und der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Stadt und Pächtergesellschaft keine Gespräche zwischen Stadtverwaltung und den Mietern der Pavillons vor Bekanntwerden der Kündigungsabsicht der Stadt stattgefunden haben, hat zu einer bedauerlichen Verstimmung bei den Mietern geführt.
Die mit den Mietern der Pavillons sowie den Anliegern anzustrebende Einigung könnte zum Beispiel darin liegen, dass die Beseitigung der Pavillons zu einem etwas späteren Zeitpunkt erfolgt und dadurch das Vertragsverhältnis entsprechend länger als bis zum Jahresende 2020 andauern würde. Um der Stadtverwaltung weitestgehende Handlungsfreiheit für die Gespräche und Verhandlungen zu lassen, sollen durch den VA-Beschluss insofern aber keine Vorgaben gemacht werden. Es wird erwartet, dass die Verwaltung den Wirtschaftsausschuss und den Verwaltungsausschuss über eine gütliche Einigung in dieser Sache per Mitteilung informiert oder im Falle, dass keine Einigung zustande kommt, ihnen eine Beschlussvorlage zur Entscheidung zuleitet.
Gez. Annegret Ihbe