Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwiefern und wo auch in Braunschweig mit einer Gedenktafel, Gedenkstätte oder einem Mahnmal an die Opfer jüngster rechtsmotivierter Anschläge gedacht werden kann. In die Überlegungen soll auch der Standort „Dönerdreieck“ oder eine andere zentrale Stelle in der Innenstadt einbezogen werden.
Sachverhalt:
Von Terrorattacken der vergangenen Jahre in besonderer Weise betroffene Kommunen wie Dortmund, Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Kassel, Heilbronn und Hanau, in denen Todesopfer nach rechtextremistischen Anschlägen zu beklagen gewesen sind, haben die Errichtung teilweise einheitlicher Gedenkstätten als einen Weg der Markierung der spezifischen authentischen Verfolgungsorte in ihren Gemeinwesen gewählt.
Auch in weiteren Städten, wie z. B. in Stuttgart und Frankfurt, gibt es bereits Gedenkstätten, um an die jüngsten rechtsmotivierten Anschläge in Deutschland wie die NSU-Morde, die Anschläge in Rostock, Chemnitz oder Hanau zu erinnern und auf diese aufmerksam zu machen.
In der Stellungnahme 22-20269-01 zu einer entsprechenden Anfrage im AVI begrüßte auch die Verwaltung „die Initiative, der Frage der Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen und antidemokratischen Initiativen und Gruppen eine noch stärkere Bedeutung zuzumessen.“
Gez. Nils Bader