Beschlussvorschlag:
Die Stadt Braunschweig
begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 27. 9. 2015 verabschiedete 2030-Agenda und die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable Development Goals“ (SDGs), die sich an die Mitgliedstaaten der VN richten, und insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollten.1
begrüßt die Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Akteure für nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten „Stadtziels“ SDG 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ in die Entwicklungsagenda der VN.
unterstützt die in der 2030-Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt und die darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und Entwicklung.
begrüßt die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit zu geben, sie beim Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbstverwaltungen und als zentrale Akteure einer integrativen und partizipatorischen Stadtentwicklung in ihrer internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu unterstützen.2
fordert Bund und Länder auf, Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwicklung von Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe einzubeziehen, die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der 2030-Agenda anzuerkennen, Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategien zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dabei sollen kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflichtungen von Bund und der Ländern ausgeglichen werden.
Die Stadt Braunschweig
wird ihre Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Sie wird dies in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben.
1 www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/69/L.85&Lang=E (Seite 14)
2 Siehe Bundestagsbeschluss „Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“ vom 18.06.2015
Sachverhalt:
Am 27. September 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen die „Agenda 2030“ für nachhaltige Entwicklung. Sie benennt verschiedene Entwicklungsziele (die „Sustainable Development Goals“; SDGs), wie unter SDG 11 die Forderung, „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig“ zu gestalten. Die SDG decken sich mit dem Wunsch des Bundestags an die Bundesregierung, nach dem Kommunen weltweit mehr Haushalts- und Einnahmehoheit erhalten sollen, um ihre Leistungsfähigkeit zu stärken.
Mit der Umsetzung der Agenda 2030 sollen die Kommunen daher die Möglichkeit erhalten, mit Bund und Ländern auf Augenhöhe zu arbeiten, um ihre nachhaltigen Entwicklungsziele besser umsetzen zu können. Parallel werden die Kommunen durch ihre Unterzeichnung in die Verantwortung genommen, die SDG durch passende und individuelle Projekte mit Leben zu füllen. Dazu könnte gemäß den SDG beispielsweise gehören, den Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle zu sichern, eine belastbare Infrastruktur aufzubauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung zu fördern und Innovationen zu unterstützen oder Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen zu ergreifen.
Die 2030-Agenda der Vereinten Nationen fordert, kommunale Nachhaltigkeitsstrategien als Querschnittsaufgabe in Politik und Verwaltung zu verankern und diesen besonderes Augenmerk zu verleihen. Durch die Verabschiedung der Resolution wird der aktuell laufende Prozess zur Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) gestärkt.