Antrag der SPD-Fraktion: Pflege der Liegenschaften der Ortsfeuerwehren

Beschlussvorschlag:
Der Winterdienst für die Verkehrsflächen der Ortsfeuerwehren wird im Rahmen der Priorität eins sichergestellt, damit zu jeder Tages- und Nachtzeit die Feuerwehren ausrücken können. Für die Grünpflege soll den Ortfeuerwehren geeignetes Gerät zur Verfügung gestellt werden, damit ihre Übungsflächen und Liegenschaften gepflegt werden können.

Sachverhalt:
Die letzte Anfrage im Feuerwehrausschuss (21-15378) zu den Zuständigkeiten für die Pflege der Feuerwehr-Liegenschaften hat einige Fragen aufgeworfen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Winterdienst nicht ausgeführt wurde, obwohl ein Auftrag dafür vergeben worden war. Auch mit Blick auf die Pflege der Grünanlagen und die Übungsflächen ist nicht geklärt, welcher Fachbereich hier zuständig ist, obwohl eine Vergabe der Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung vorgegeben ist. In der Freiwilligen Feuerwehr werden durch die ehrenamtlichen Mitglieder folgende Aufgaben übernommen: Gerätepflege und kleine Reparaturarbeiten sowie Geräteüberprüfungen anhand von Vorgaben der FUK und von Herstellerangaben. Es werden auch Grasflächen gemäht, wenn ein Rasenmäher vorhanden ist. Ebenfalls wird Schnee geräumt, wenn die Werkzeuge zur Verfügung stehen. Die Verwaltung hat allerdings mitgeteilt, dass es für die Freiwillige Feuerwehr gar keine Mittel für Rasenmäher oder Rasenmähertrecker mit Schneeschild gibt. Für die Berufsfeuerwehr sind geeignete Geräte vorhanden, die aber nicht zur Verfügung gestellt werden können, da sie im Dauereinsatz sind.

Gez. Matthias Disterheft

Download: Antrag der SPD-Fraktion