Antrag der SPD-Fraktion: Modernisierung der Zuschussrichtlinien für Umweltorganisationen (Förderrichtlinie Ökotopf)

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, rechtzeitig für das Haushaltsjahr 2022 die aktuellen Zuschussrichtlinien für Umweltorganisationen (Förderrichtlinie Ökotopf) zu überarbeiten und den zuständigen Gremien einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

Der Vorschlag sollte folgende Punkte berücksichtigen:

– Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz oder Klimaanpassung im Umweltbereich
– Vereinfachung des Antragsverfahrens
– Flexibilisierung der Zuschussformen (zum Beispiel Anteil der institutionellen Förderung oder Projektförderung jeweils 50% (+/- 10-15 %) des Gesamtbudgets)

Sachverhalt:
Die aktuellen Zuschussrichtlinien für Umweltorganisationen stammen aus dem Jahr 1997 und sind seit dem 01.01.1998 in Kraft. Die Förderrichtlinie enthält unter anderem eine starre 50%-Grenze für die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Gelder in Projektförderung und institutionelle Förderung.

Zudem sind neue Themen wie Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen im Umweltbereich nicht erfasst. Das Antragsverfahren könnte vereinfacht werden, und die Zuschussformen könnten flexibler gestaltet werden.

Gez. Detlef Kühn

Anlagen: Beschlussvorlage 1997 (Förderrichtlinie Ökotopf, gültig ab 01.01.1998)

Download: Antrag der SPD-Fraktion