Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die Förderung von Eltern-Kind-Gruppen im Rahmen des pauschalierten Aufwandsmodells (PAM) zu überarbeiten und dabei die in der Vorlage 21-17359 genannten Aspekte, insbesondere die Anrechnung von HWL-Diensten, zu berücksichtigen sowie
2. besondere Förderrichtlinien für Waldkindergartengruppen zu erarbeiten und im PAM zu berücksichtigen.
Die neuen Förderrichtlinien sollen dem Rat so rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt werden, dass sie zum Kindergartenjahr 2022/2023 in Kraft treten können.
Sachverhalt:
Mit einer Anfrage vom 19. November 2021 (Vorlage 21-17359) ist die SPD-Fraktion auf die unterschiedliche Förderung von Eltern-Kind-Gruppen und Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe eingegangen. In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass die fast zwanzig Jahre alten Argumente und Gründe für die unterschiedliche Förderung heute wohl nicht mehr durchgängig gelten und insofern eine Anpassung des PAM angezeigt ist. Leider liegt zu der Anfrage, die zur JHA-Sitzung am 1. Dezember 2021 gestellt wurde, bis heute keine Stellungnahme der Verwaltung vor, sodass die angefragten Bewertungen der Verwaltung nicht in diesen Antrag einfließen konnten. Es steht jedoch außer Frage, dass Änderungen am PAM notwendig sind, und die angestrebte Beschlussfassung sollte nicht weiter aufgeschoben werden, wenn eine Anpassung zum Kindergartenjahr 2022/2023 erfolgen soll.
Zu Waldkindergartengruppen enthält die Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG) vom 27. August 2021 besondere Regelungen. In Braunschweig gibt es bereits Waldkindergartengruppen, aber die Förderrichtlinien und auch das PAM berücksichtigen bisher nicht die besonderen Bedarfe von Waldkindergartengruppen, die von Regelgruppen naturgemäß abweichen. Auch insofern ist eine Anpassung der Fördertatbestände angezeigt.
Gez. Annette Schütze