Interfraktioneller Antrag: Förderung und Schutz von Grünbeständen im Stadtgebiet

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, ein Förderprogramm auszuarbeiten mit dem Ziel, private Eigentümer von Bäumen oder anderen Gehölzen im Hinblick auf Pflege und Erhalt ihres Gehölzbestandes zu beraten und ggf. entsprechende Maßnahmen anteilig finanziell zu fördern.

Daneben wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob flankierend eine kommunale Satzung erlassen werden kann mit dem Ziel, eine Meldepflicht für private Grundstückseigentümer in den Fällen, in denen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang oder andere Gehölze gefällt oder beseitigt werden sollen, zu begründen.

Ist das Ergebnis der Prüfung positiv, wird die Verwaltung gebeten, eine Satzung bis nach den Sommerferien 2018 zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Erkenntnisse hinsichtlich der Wirkung der in der Satzung festgelegten Instrumentarien sollen dokumentiert und nach zwei Jahren in einem Bericht dem Grünflächenausschuss vorgestellt werden.

Sachverhalt:
Begründung:

Die Bedeutung von Bäumen sowohl für die Luftqualität und das Stadtklima wie auch für die Biodiversität (Vögel, Fledermäuse, Insekten), Raumbildung bzw. Aufenthaltsqualität und das Stadtbild sind allgemein anerkannt und unbestritten. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass sich auch die Stadt um den Erhalt, die Pflege und Neupflanzung von Bäumen bemüht.

Der Grünbestand wird in den Grenzen der Stadt Braunschweig insbesondere zur Wahrung des charakteristischen, stadtbildprägenden Gehölzbestandes sowie zur Sicherung, Erhaltung und Fortentwicklung des Naturhaushaltes, der Lebensbedingungen von Tieren und Pflanzen und des Erholungswertes geschützt.

Ab einem Stammumfang von 60 cm (Meldepflicht) sollen private Baumeigentümer beraten und bei Verzicht auf Fällungen soll ihnen eine finanzielle Förderung für Maßnahmen zum Baumerhalt gewährt werden.

Hinsichtlich der zu regelnden Sachverhalte (Gehölze, Baumarten, Stammdurchmesser, Ausnahmen, etc.) kann auf die Erfahrungen mit derartigen Satzungen in anderen Städten zurückgegriffen werden. Eine gute Orientierung bietet in diesem Zusammenhang auch die Mustersatzung des Deutschen Städtetages. Die Umweltverbände sind mit einzubeziehen.

Download: Interfraktioneller Antrag