Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob die Bekleidung für die Kinderfeuerwehren in die Bekleidungsordnung der Feuerwehren aufgenommen werden kann, so dass auch den Kindern zukünftig ein Oberteil und eine Hose wie bei der Jugendfeuerwehr zur Verfügung gestellt werden kann.
Sachverhalt:
In den vergangen Jahren haben sich 18 Kinderfeuerwehren in den Freiwilligen Feuerwehren gegründet. Das ist sehr erfreulich und zeigt, wie gut die Möglichkeit, Kinderfeuerwehren für Kinder im Alter von 6 – 10 Jahren zu gründen, in Braunschweig angenommen wurde.
Auch bei den Kinderfeuerwehren ist es zum Standard geworden, dass es eine einheitliche Bekleidung gibt, damit sich die Kinder mit der Feuerwehr identifizieren. Die Bekleidung wird jedoch nicht wie bei der Jugendfeuerwehr von der Feuerwehr zur Verfügung gestellt, sondern muss von den ehrenamtlichen Mitgliedern finanziert werden.
Dadurch ist die Nachwuchsarbeit und damit auch die zukünftige Entwicklung der Feuerwehren von den finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Feuerwehren abhängig.
Damit die Feuerwehren auch zukünftig genügend Nachwuchs haben, soll auch den Kinderfeuerwehren die Bekleidung zukünftig von der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden.