Antrag der SPD-Fraktion: Ambulante Pflegedienste bei Parkerlaubnissen unterstützen

Beschlussvorschlag:
Zur Unterstützung der Arbeit der ambulanten Pflegedienste wird die Verwaltung gebeten,

1. die im Stadtgebiet tätigen ambulanten Pflegedienste über die Möglichkeit, Park-Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen zu können, zu informieren;

2. den Pflegediensten in diesem Zusammenhang die entsprechenden Antragsvordrucke mit dem Informationsschreiben zur Verfügung zustellen;

3. auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Ausnahmegenehmigung (derzeit 30 Euro für eine Jahresgenehmigung) zu verzichten.

Sachverhalt:
Die Arbeit der ambulanten Pflegedienste ist für unsere Gesellschaft von hoher Bedeutung. Sie verdient mehr Anerkennung und Unterstützung. Ambulante Pflegedienste unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bei der häuslichen Pflege. Sie bieten Unterstützung und Hilfe im Alltag an. Für pflegende Angehörige sind diese Angebote auch wichtig, um Beruf und Pflege sowie die Betreuung besser organisieren zu können.
Die ambulanten Pflegedienste suchen ihre Kunden in aller Regel mit dem Pkw auf. Ihr Arbeitsalltag ist durch einen hohen Zeitdruck gekennzeichnet. Einen Parkplatz zu finden, kann für sie jedoch eine zeitraubende Angelegenheit sein. Schlimmstenfalls wird das Fahrzeug regelwidrig abgestellt.
Soziale Dienste können für die Ausübung ihrer Tätigkeit bereits jetzt bei der Abteilung Straßenverkehr Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO beantragen. Sie haben so die Möglichkeit zum kurzzeitigen Parken im eingeschränkten Halteverbot, auf Bewohnerparkplätzen oder in Kurzzeitparkzonen ohne die Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer.
Die ambulanten Pflegedienste sollten auf diese Möglichkeit aktiv hingewiesen werden. Zugleich sollte ihre Arbeit durch den Verzicht auf den Einzug einer entsprechenden Jahresgebühr gewürdigt und erleichtert werden.

Gez. Christoph Bratmann

Download: Antrag der SPD-Fraktion