Beschlussvorschlag:
Die Regelungen für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen („Großtagespflege“), beschlossen vom Jugendhilfeausschuss am 28. Juni 2007 (Vorlage 11261/07), werden wie folgt geändert.
- Bei der Betreuung von mehr als acht bis maximal zehn fremden Kindern muss eine Tagespflegeperson über eine pädagogische Ausbildung (Erzieherin/Erzieher oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge) verfügen.
- Erteilung einer Pflegeerlaubnis für jede Tagespflegeperson (max. fünf Plätze pro Tagespflegeperson und nicht mehr als zehn Plätze aller Tagespflegepersonen).
- Bei einem Platzangebot von acht oder zehn Plätzen dürfen zwölf bzw. 16 Vereinbarungen (pro Tagespflegeperson maximal acht Vereinbarungen) abgeschlossen werden, wobei nicht mehr als acht bzw. zehn Kinder gleichzeitig anwesend sein dürfen.
Die Kriterien für die Großtagespflege („Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen – Kriterien für die Umsetzung in der Stadt Braunschweig“) sind für die Veröffentlichung entsprechend redaktionell zu überarbeiten.
Sachverhalt:
Nach § 15 Abs. 2 Satz 2 Nds. AG SGB VIII i. V. m. § 43 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII muss mindestens eine Tagespflegeperson eine pädagogische Fachkraft sein, wenn mehr als acht fremde Kinder von mehreren Tagespflegepersonen in Zusammenarbeit (sog. Großtagespflege) betreut werden. In vielen bundesdeutschen Kommunen ist bereits seit Jahren eine Höchstzahl von zehn Plätzen in Großtagespflegestellen manifestiert (siehe Vorlage 17635/15, Seite 2). In Braunschweig ist durch den Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 28. Juni 2007 (Vorlage 11261/07) noch eine Höchstzahl von neun Plätzen festgelegt. Durch die vorgeschlagene Änderung wird dem Anliegen einiger Tagespflegepersonen mit pädagogischer Ausbildung entsprochen, das Betreuungsangebot von neun auf zehn Plätze zu erhöhen.
Diese Änderung wurde im Juli 2015 bereits von der Verwaltung mit Vorlage Nr. 17635/15 vorgeschlagen. Diese Vorlage enthielt weitere Änderungsvorschläge (u. a. zum Thema betriebliche Kindertagespflege) und wurde seinerzeit nicht beschlossen. Vielmehr wurde Beratungsbedarf angemeldet, und die Vorlage wurde einvernehmlich zurückgestellt. Angesichts der gestiegenen Nachfrage nach Ganztagsbetreuungsplätzen in allen Bereichen von Krippen- bis zu Schulkindern sollte die Ausweitung von neun auf zehn Plätze unverzüglich umgesetzt werden.
Die Kriterien für die Großtagespflege in Braunschweig sind zurzeit z. B. auf den Internetseiten des FamS veröffentlicht und müssten nach einem Beschluss entsprechend redaktionell überarbeitet werden.