Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, welches aufzeigt, wie insbesondere durch Stadtteiltreffs der soziale Zusammenhalt in den Stadtteilen gestärkt werden kann und Begegnungs- und Erlebnisräume mit lebendigem und multifunktionalem Charakter je nach örtlichem Bedarfsschwerpunkt entstehen können. Dabei möge die Verwaltung zunächst ermitteln, in welchen Stadtteilen aktuell Bedarfe hinsichtlich der Schaffung oder Nutzungsausweitung von Quartierstreffs oder Begegnungsstätten bestehen. Bestehende Gemeinschafts- und Begegnungseinrichtungen sollen im Hinblick auf ihre bauliche Substanz und ihre Potenziale hinsichtlich einer möglichen Weiterentwicklung untersucht werden. Des Weiteren ist festzustellen, in welchen bislang nicht versorgten Stadtteilen dringender Bedarf für eine Begegnungsstätte oder ein Nachbarschaftszentrum sowie für Beratungs- und Betreuungsangebote besteht. Hierbei sind jeweils auch die Kosten für die Umsetzung der Planungen an den einzelnen Standorten zu ermitteln.
Ziel soll es sein, Begegnungs- und Erlebnisräume mit lebendigem und multifunktionalem Charakter unter Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und damit die Lebensqualität in den Stadtteilen zu erhöhen. Dieses soll bei Bedarf auch Angebote zur pflegerischen Versorgung im Rahmen der Altenhilfe umfassen.
Sachverhalt:
Im Rahmen des Prozesses „Denk Deine Stadt“ wurde immer wieder der Wunsch nach zusätzlichen Möglichkeiten der Begegnung geäußert. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) werden in diesem Zusammenhang ebenfalls Leitziele definiert. Die Diskussion um eine Nachnutzung der der Nibelungen Wohnbau GmbH übertragenen Liegenschaften in Melverode, aber auch in Thune, hat gezeigt, dass auch bereits bestehende Gemeinschaftseinrichtungen weiterentwickelt werden müssen. Da es in den Stadtteilen unterschiedliche Nutzungsansprüche gibt, soll eine aktuelle Bestandsaufnahme den Sachstand ermitteln und klären, welche Bedarfe bestehen. Sowohl für die Bestandserhebung als auch für die Bedarfsermittlung ist dabei eine Festlegung von Kriterien für die Bewertung des Bedarfs an Gemeinschaftshäusern, Begegnungsstätten und Nachbarschaftseinrichtungen sowie des spezifischen Beratungs- und Betreuungsbedarfs in den Stadtteilen notwendig.
Gez. Nicole Palm
Gez. Annette Schütze