Sachverhalt:
Der A-Platz auf der Sportanlage des SV Broitzem wurde nach einem massiven Kleintierbefall im Sommer 2022 aufgrund der Verletzungsgefahr komplett gesperrt. Seitens der Stadt wurde eine Firma eingeschaltet, was zu einer leichten Verbesserung geführt hat. Noch immer befinden sich jedoch auf dem A-Platz die oberflächlichen Wühlmausgänge, sodass eine Sanierung erforderlich ist. Derzeit werden alle Spiele auf dem B-Platz ausgetragen, was dessen Zustand immer weiter verschlechtert. Die vom Verein jährlich in Auftrag gegebenen Pflegemaßnahmen durch eine Fachfirma können da keine Abhilfe schaffen. Insgesamt befinden sich nach Aussage des Vereins alle drei Plätze in einem schlechten Zustand, obwohl seit mehr als 20 Jahren die Pflegemaßnahmen durch Fachfirmen im Vereinsauftrag gemäß der vorliegenden Pflegepläne der Stadt Braunschweig durchgeführt wurden.
Nun soll Mitte/Ende Juni 2023 die Pflege der Plätze wieder beginnen. Hierbei stellt sich dem Verein die Frage, ob die Sanierungsmaßnahme beim A-Platz (Kosten ca. 10.000 Euro) in Auftrag gegeben werden sollte, da eine Instandhaltung nicht mehr hilfreich erscheint. Der A-Platz wurde 1988 an den SV Broitzem übergeben (Nachtragsvertrag vom 01.06.1988). Seitdem erfolgte seitens der Stadt bisher keine Instandsetzung, die jedoch gemäß § 7 des Vertrages vom 15.06.1987 im Verantwortungsbereich der Stadt Braunschweig liegt.
Der Stadtbezirksrat 222 Südwest hat am 25.04.2023 folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird gebeten, den Sportplatz kurzfristig nutzbar zu machen und die Löcher aufzufüllen. Zusätzlich bitten wir um Instandsetzung der Spielfelder“ (Drs. 23-21246 „Wühlmausplage Sportplatz Broitzem – Beseitigung der Löcher“).
Dies vorangestellt, wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wie bewertet die Verwaltung den Zustand der Sportanlage des SV Broitzem?
2. Wie soll der Verein mit der oben beschriebenen Problematik einer Pflegemaßnahme bezüglich des A-Platzes umgehen?
3. Wann und in welcher Form ist eine Instandsetzung der Sportanlage des SV Broitzem vorgesehen, für die aufgrund der vertraglichen Regelung die Zuständigkeit und Verantwortung ausschließlich bei der Stadt liegt?
Gez. Frank Graffstedt