Anfrage der SPD-Fraktion: Wohnstandortentwicklung im 1. Bauabschnitt des Neubaugebietes Wenden-West

Sachverhalt:
Mit der Anpassung des Aufstellungsbeschlusses für den 1. Bauabschnitt des Neubaugebietes Wenden-West wurde neben der Entwicklung von Gewerbeflächen auch die Entwicklung von Wohnbebauung beschlossen. Vor Ort hat sich eine Initiative gebildet, die gern betreutes Wohnen bereits in der Wohnstandortentwicklung des 1. Bauabschnittes realisiert wissen möchte. Vor dem Hintergrund des wachsenden Bedarfes an besonderen Wohnformen erscheint eine Realisierung derartiger Wohnformen bereits im 1. Bauabschnitt durchaus sinnvoll. Daher sollte die Verwaltung aus unserer Sicht eine Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten für derartige Wohnformen bereits frühzeitig in den Planungsprozess integrieren. Vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung mitgeteilt hat, die Entstehung mehrerer Wohngruppen, die seitens des Netzwerkes „Gemeinsam Wohnen“ initiiert werden, durch ein externes Büro begleiten zu lassen, wäre zu prüfen, ob dieser Standort dafür ebenfalls in Frage käme.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich der Aufstellung des neuen Bebauungsplans?

2. Erachtet es die Verwaltung als sinnvoll, bereits im 1. Bauabschnitt besondere Wohnformen (gemeinschaftliches Wohnen, betreutes Wohnen, Wohnpflegegruppe etc.) bei der Wohnstandortrealisierung zu berücksichtigen?

3. Wurde hinsichtlich der möglichen Realisierung von besonderen Wohnformen bereits das Netzwerk „Gemeinsam Wohnen“ in die Planungsüberlegungen mit einbezogen?

Gez. Nicole Palm

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung