Sachverhalt:
Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium plant unter der Leitung des Ministers Althusmann eine Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes zur Spielhallenregelung. In einer Presseerklärung des Ministeriums vom 20.06.2018 spricht Minister Althusmann von „der Vermeidung übermäßiger Härten für bestehende Gewerbebetriebe“. Erst in der letzten Legislaturperiode hatte das vom Landtag verabschiedete Gesetz bewirkt, dass Mindestabstände von Spielhallen vergrößert wurden. In der konsequenten Umsetzung wurden daraufhin in Braunschweig zahlreiche Spielhallen geschlossen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht erkannte in seiner Entscheidung vom 04.09.2017, dass die dabei angewandten Auswahlentscheidungen, welche Spielhallen geschlossen werden müssen, gesetzlich genauer geregelt werden müssen. Daher plant das Wirtschaftsministerium nun ein neues Spielhallenrecht, in dem die Rechte der Betreiber wieder gestärkt werden sollen.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Welche konkreten Auswirkungen auf Braunschweig sind mit der geplanten Änderung zu erwarten bzw. wie viele Spielstättenbetreiber könnten aufgrund der geplanten neuen Rechtslage gegen die Stadt Braunschweig klagen und wieder eröffnen?
2. Welche Auswirkungen erwarten die Suchtberatungsstellen, wenn aufgrund der Gesetzesänderung wieder mehr Spielhallen in Braunschweig genehmigt werden müssten?
3. Welche Auswirkungen hätte die neue Reglung auf die einzelnen Stadtteile und das Steuerungskonzept „Vergnügungsstätten“?
Gez. Annette Schütze