Sachverhalt:
Rein rechtlich gesehen sind die ankommenden Kriegsflüchtlinge in Niedersachsen zwar nicht unmittelbar schulpflichtig („Wer in Niedersachsen seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat, ist nach Maßgabe der §§ 63 ff. NSchG zum Schulbesuch verpflichtet. Diese Schulpflicht besteht unabhängig von einer Staatsangehörigkeit oder dem Status des Asylverfahrens. Bei Asylbegehrenden beginnt der gewöhnliche Aufenthalt erst nach dem Wegfall der Verpflichtung in einer Aufnahmeeinrichtung i.S. des § 44 Abs.1 des Asylgesetzes zu wohnen.“ Aus Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention – Bericht 2017). Kultusminister Grant-Hendrik Tonne hat aber am 11. März 2022 klargestellt, dass allen ukrainischen Kriegsflüchtlingen ein Bildungsangebot und damit ein Schulbesuch ermöglicht wird.
Die Stadt Braunschweig hat ihr Beratungsangebot entsprechend erweitert: (siehe https://www.braunschweig.de/leben/schule_bildung/bildungsbuero/schulplatzsuche-fuer-ukrainische-kinder-und-jugendliche.php).
Zugleich ergibt sich anders als für z. B. Kinder und Jugendliche, die aus Syrien geflüchtet waren, oftmals die Option einer hybriden Beschulung durch die „Heimatschulen“ der Kriegsflüchtlinge.
Mit Pressemitteilung vom 27. April 2022 informiert die Stadt Braunschweig darüber, dass die Verteilung der schulpflichtigen ukrainischen Kinder und Jugendlichen nunmehr durch das Bildungsbüro zentral gesteuert wird und nicht weiter durch direkte Anmeldung bei den betreffenden Schulen. Dies dient der Entlastung der Schulen, welche weiterhin durch die Anforderungen der Pandemie stark belastet sind. Zudem kann so sichergestellt werden, dass alle Schulen und alle Schulformen ihren Beitrag zu einer gelingenden Integration der geflüchteten Kinder und Jugendlichen leisten.
Daher bitten wir um folgende Auskunft:
1. Hat die Verwaltung Auskunft über die genaue Verteilung der 130 ukrainischen Kinder und Jugendlichen auf die weiterführenden Braunschweiger Schulen?
2. Nach welchen Kriterien arbeitet das Bildungsbüro im Rahmen der Beratung der ukrainischen Familien bei der Auswahl der Schulen, insbesondere wie soll eine gleichmäßige Auslastung der Schulen erreicht werden?
3. Wie kann die Verwaltung mit digitalen Endgeräten unterstützen, damit ukrainische Kinder und Jugendliche für hybriden Unterricht an Heimatschulen ausgestattet werden, wäre hier bspw. eine koordinierte Zusammenarbeit von Verwaltung und „Hey Alter!“ denkbar, sodass die Verwaltung den Bedarf koordiniert und Initiativen den Bedarf decken würden, sodass keine zeitaufwendige Auftragsvergabe notwendig wäre?
Gez. Burim Mehmeti