Sachverhalt:
Die Bundesregierung und die beteiligten Länder und Kommunen haben sich auf einem Gipfeltreffen im November 2017 auf ein Maßnahmenpaket „Saubere Luft 2017-2020“ des Bundes verständigt. Im Kontext des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ wird auf der Basis der Förderrichtlinien die Beschaffung gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge (Handwerker, Lieferdienste etc.) gefördert, die nicht Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes sind.
Es geht in den Kommunen darum, Mobilität und gleichzeitig Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Für viele Gewerbetreibende, Lieferanten und Handwerker ist das Auto notwendig und wichtiger Bestandteil des Betriebs; eine Still-Legung von Fahrzeugen könnte zur Insolvenz führen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung Kenntnis, ob und in welchem Umfang Fahrzeuge von Gewerbetreibenden von etwaigen Fahrverboten betroffen wären?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, evtl. drohende kurzfristige Still-Legungen durch Übergangszeiten zu vermeiden?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Fördermittel des Bundes, auch aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“, auszuschöpfen, zum Beispiel zur Umrüstung von Nutzfahrzeugen u.ä.m.?
Annegret Ihbe