Sachverhalt:
Nach Ratsbeschluss vom 19.12.2017 soll die Stadthalle einer grundlegenden Sanierung unterzogen werden. Dafür wird die Stadthalle von April 2020 bis September 2021 geschlossen. Alle Veranstaltungen müssen ausgelagert werden. Davon ist auch das Staatsorchester u.a. mit den Sinfoniekonzerten betroffen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welches Ausweichkonzept gibt es für klassische Konzerte, die unverstärkt aufgeführt werden müssen?
2. Sind die Kosten für dieses Konzept in den Sanierungskosten enthalten oder wird das Staatstheater diese Kosten (anteilig) tragen müssen und damit zu 1/3 auch der städtische Kulturhaushalt?