Sachverhalt:
Seit Juli 2017 ist ein neues Gesetz zum Unterhaltsvorschuss in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde in der Presse darüber berichtet, dass laut Forschungsergebnis der Bertelsmann-Stiftung ca. die Hälfte aller Unterhaltspflichtigen ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Weitere 25% zahlen nur teilweise. Die Kommunen müssen dann für eine Ersatzleistung aufkommen.
Unter diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung,
1. Wie hoch waren die Unterhaltsvorschussleistungen im Jahr 2016/17 für die Stadt Braunschweig an viele Kinder?
2. In welcher Höhe konnten ausstehende Beträge in einem Rückgriffverfahren in die Stadtkasse zurückgeholt werden?
3. Wie verläuft das Rückgriffsverfahren mit allen rechtlichen Konsequenzen?
Gez. Uwe Jordan