Sachverhalt:
Mit dem Integrationsgesetz des Bundes, das am 7. Juli 2016 vom Bundestag verabschiedet wurde, werden in § 5a Asylbewerberleistungsgesetz sogenannte Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) eingeführt. Flüchtlinge sollen die Wartezeit bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrücken können.
In diesem Zusammenhang fragt die SPD-Ratsfraktion:
1. Welche konkreten Planungen gibt es dazu bei der Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar?
2. Wann ist mit einer Umsetzung mit welchen Partnern zu rechnen?
3. Welche Empfehlungen gibt die Stadt Braunschweig an das Land Niedersachsen bzw. die Arbeitsagentur für die Umsetzung?