Sachverhalt:
Das am 11. Mai 2011 in Istanbul von Deutschland und weiteren Staaten unterzeichnete „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) wurde 2017 von Deutschland ratifiziert und ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht. Durch die Istanbul-Konvention wird der Schutz von Frauen vor jeglichen Formen von Gewalt weiter nachhaltig gestärkt. In den 81 Artikeln der Konvention sind umfassende Verpflichtungen zur Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau enthalten; insbesondere das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben.
Die Istanbul-Konvention strebt einen Bewusstseinswandel im Bereich Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt an. Häusliche Gewalt schließt betroffene Männer und Kinder ausdrücklich mit ein. Es dient der Klarstellung, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt kein Privatproblem darstellen. Das Übereinkommen fordert vielmehr die Einbindung aller zuständigen öffentlichen Stellen, um Gewalt gegen Frauen und jede Form von häuslicher Gewalt zu bekämpfen. Staaten werden zur Verantwortung gezogen, wenn sie dieser Gewalt nicht angemessen begegnen. Die Istanbul-Konvention stützt sich dabei auf die drei Grundpfeiler Gewaltprävention, Opferschutz und Strafverfolgung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche konkreten Projekte plant die Stadt Braunschweig zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in den Bereichen Gewaltprävention und Opferschutz?
2. Der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt fordert die Einrichtung einer Täterberatungsstelle in Braunschweig; wo können entsprechenden Personen aus Braunschweig zurzeit beraten werden oder eine Gruppenmaßnahme besuchen?
3. In den Leitzielen, Arbeitsfeldern und Projekten des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) findet sich unter dem Arbeitsfeld 3 „Sichere Stadt“ das Projekt „StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt“; wie soll dieses Handlungskonzept in Braunschweig konkret umgesetzt werden und wie ist der Sachstand dazu?
Gez. Annette Schütze