Anfrage der SPD-Fraktion: Umgang mit neuem Baurecht

Sachverhalt:

Bislang wird das private Bau- und Architektenrecht im BGB als Werkvertragsrecht geregelt, welches in der Baupraxis nicht praktikabel anwendbar ist, deshalb regelt die VOB die Geschäftsbeziehungen. Nun wird das Werkvertragsrecht um einige Punkte ergänzt, die der VOB in Teilen widersprechen, diese damit ungültig macht.

Die Gesetzesreform stärkt im Wesentlichen die Rechte der privaten Bauherren für den Bau des Eigenheims. Für Bauakteurinnen und -akteure, die mit der VOB arbeiten, damit auch die kommunale Bauverwaltung, bedeutet die Gesetzesreform eine massive Umstellung und Vorbereitung zum Beispiel auf geänderte Haftungsregelungen und Mängelregelungen und damit verbundene Kosten und Bauabläufe.

Es ist unerlässlich, dass die Verwaltung und auch die politischen Gremien auf die neue Situation vorbereitet sind.

Zum 01.01.2018 tritt eine Baurechtsreform in Kraft. Baurechtliche Belange werden in das Werkvertragsrecht im BGB eingefügt und damit wird die VOB in weiten Teilen ungültig.

Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang gebeten, den Bauausschuss und weitere betroffene Ausschüsse über die nachfolgenden Punkte zu informieren:

1. Welche wesentlichen Änderungen der Gesetzgebung gibt es: Welche Änderungen ergeben sich daraus für die Stadt Braunschweig als Bauherrin und was muss der Bauausschuss beachten?

2. Welche Auswirkungen für Ausschreibungen und Vergaben, Haftung, Kosten, Qualität und Termine sind zu erwarten und wie ist insbesondere der Umgang mit Nachträgen künftig geregelt?

3. Wie ist die Verwaltung auf die kommende Gesetzeslage insbesondere zu Punkt 1 und 2 vorbereitet, sollen ggf. deshalb Aufträge noch in diesem Jahr vergeben werden?

Gez. Detlef Kühn

Download: Anfrage der SPD-Fraktion

Download: Stellungnahme der Verwaltung